Barrierefreiheit im ÖPNV: 1,5 Millionen Euro für Ausbau von Bushaltestellen in NRW

Juni 2021

Die NRW-Landesregierung fördert den barrierefreien Ausbau von insgesamt 25 Bushaltestellen. Drei Förderbescheide über insgesamt mehr als 1,5 Millionen Euro hat Verkehrsminister Hendrik Wüst an die Städte Kreuztal und Werther sowie den Kreis Mettmann übergeben.

„Vernünftige Politik der Mitte denkt die alltägliche Mobilität der Menschen in Stadt und Land weiter. Dazu gehört auch, dass wir Busse und Bahnen barrierefrei und für alle nutzbar machen. Mit der Förderung der Barrierefreiheit im ÖPNV erleichtern wir Menschen die Teilhabe am mobilen Leben und machen den ÖPNV kundenfreundlicher“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Für den barrierefreien Umbau von 19 Bushaltestellen erhält der Kreis Mettmann einen Zuwendungsbescheid über 745.800 Euro. Die Gesamtkosten der vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bewilligten Maßnahme liegen bei rund 883.100 Euro.

Hintergrund zum barrierefreien Ausbau im ÖPNV
Nach § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die Nahverkehrsplanung der Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr an dem Ziel auszurichten, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die Barrierefreiheit des ÖPNV setzt die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der (Stadt-, Straßenbahn- und Bus-) Haltestellen voraus. Dies ist dann gegeben, wenn die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind. Bei der Planung dieser Maßnahmen ist die frühzeitige Beteiligung von Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräten, von Verbänden der in ihrer Mobilität oder Sensorik eingeschränkten Fahrgäste und von Fahrgastverbänden zu gewährleisten. Ebenso ist die Integration der Barrierefreiheit in den gesamten Planungsprozess essenziell. Quelle/Weitere Informationen: NRW-Ministerium für Verkehr, Pressemitteilung vom 28. Juni 2021