Bau und die Sanierung von Sozialwohnungen: Sächsisches Kabinett stimmt Bund-Länder-Vereinbarung zu

März 2022

Der Freistaat Sachsen erhält auch in diesem Jahr vom Bund knapp 50 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von Sozialwohnungen. Das Kabinett hat heute am 1. März 2022 der entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung zugestimmt. Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr zusätzlich zu den erforderlichen Landeskofinanzierungsmitteln von rund 15 Millionen Euro weitere 102 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Wohnraumförderung bereit.

"Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können jährlich rund 65 Millionen Euro in den sozialen Wohnungsbau fließen. In den Städten Dresden und Leipzig wird damit vor allem der Neubau mietpreisgebundener Wohnungen unterstützt", so Staatsminister Thomas Schmidt. "Sachsen fördert aber auch außerhalb der Großstädte die Sanierung von Sozialwohnungen, die auf diese Weise auch für Menschen mit Wohnberechtigungsschein bezahlbar bleiben."

Ein weiterer Schwerpunkt der Wohnraumförderung ist darüber hinaus die Schaffung von Wohneigentum für junge Familien. Hierfür werden zinsgünstige Förderdarlehen in Höhe von 50 000 Euro je Kind bereitgestellt, welche bei einem Familienmitglied mit Behinderungen, bei geringen Einkommen oder wenn ein altes Haus hergerichtet wird, nochmals erhöht werden.

Besonders hilfreich ist zudem die Förderung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die für notwendige Anpassungen des Wohnraums einen Zuschuss von bis zu 8 000 Euro bzw. für Rollstuhlnutzende von bis zu 20 000 Euro beträgt.

Der Freistaat hat in den Jahren 2017 bis 2021 in den dynamisch wachsenden Städten Leipzig und Dresden jährlich mehr als 40 Millionen Euro für die Schaffung von rund 1 000 Sozialwohnungen zur Verfügung gestellt.

Mit den Finanzhilfen des Bundes, die für Sozialwohnungen eingesetzt werden, sollen auch Haushalte mit geringem Einkommen weiterhin bezahlbaren Wohnraum in Dresden und Leipzig finden. Der Bund stellt den Ländern dazu auch im Jahr 2022 insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Der Anteil der einzelnen Länder richtet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, also nach dem Steueraufkommen und nach der Bevölkerungszahl. Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Pressemitteilung vom 1. März 2022