Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft

Juni 2021

Das Baulandmobilisierungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 33, 22.06.2021) verkündet und ist am 23. Juni 2021 in Kraft getreten.


Mai 2021

Baulandmobilisierungsgesetz – Kritik vom Bundesrat

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 den Bundestagsbeschluss zur Mobilisierung von Bauland gebilligt. Es kann damit wie geplant in Kraft treten, nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet hat.

Kritik vom Bundesrat
In einer begleitenden Entschließung (BR Drs.382/21) bedauert der Bundesrat, dass der Bundestag – entgegen der Anregung der Länder – keine Vorgaben zu tierwohlgerechten Stallanlagen in das Gesetz aufgenommen hat. Diese seien aber notwendig, um den Umbau von Ställen hin zu mehr Tierwohl baurechtlich zu flankieren.

Rechtlicher Rahmen für Transformationsprozess erbeten
Der Bundesrat kritisiert, dass einerseits neue Tierschutzvorschriften betriebliche Umbaumaßnahmen in Stallanlagen verbindlich vorschreiben, andererseits baurechtlich aber nicht die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Er bittet die Bundesregierung daher, bei der nächsten Änderung des Baugesetzbuches die baurechtlichen Regelungen anzupassen, um den gesellschaftspolitisch gewollten Transformationsprozess hin zu mehr Tierwohl zu unterstützen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst – feste Fristen gibt es hierfür nicht. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 28. Mai 2021


Mai 2021

Bundestag verabschiedet Baulandmobilisierungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) in 2. und 3. Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bundestags-Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen beschlossen (BT-Drs. 19/29396). Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bedarf es noch einer weiteren Befassung des Bundesrates und eines Verkündungsverfahrens, mit dessen Abschluss das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (verkündet) werden soll. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2020, Informationsseite zum Gesetzgebungsverfahren, 10. Mai 2021


Mai 2021

Baulandmobilisierungsgesetz – Verabschiedung steht bevor

Das Baulandmobilisierungsgesetz kann noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden. Der Bauauschuss des Bundestages stimmte am 5. Mai 2021 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen für den Gesetzentwurf (BT Drs. 19/24838) in geänderter Fassung. Das Gesetz gilt als eines der maßgeblichen Vorhaben der Bundesregierung dieser Legislaturperiode. Zahlreiche Oppositionsanträge rund um das Thema wurden abgelehnt.

Die zwischen den Koalitionspartnern verhandelten Änderungen zum ursprünglichen Entwurf betreffen vor allem die Handlungsmöglichkeiten von Kommunen auf angespannten Wohnungsmärkten. Einige Schlupflöcher beim umstrittenen Umwandlungsverbot sind gestopft worden, außerdem können sich die Länder wohnungspolitisch positionieren: Ausnahmen kann es für Häuser mit drei bis 15 Wohnungen geben – wo sie sich in dieser Spanne verorten, können die Länder selbst entscheiden. Auf diese Weise sollen Kleineigentümer geschützt werden.

Mit dem Gesetz werden die Möglichkeiten von Gemeinden gestärkt, vor Investoren Zugriff auf Grundstücke oder Häuser zu haben. Die Kommunen sollen sich beim Preis auf den Verkehrswert berufen können und sie sollen mehr Handhabe auch gegen die Spekulation mit Grundstücken erhalten.

Vertreter der Koalition würdigten den erzielten Kompromiss. Neben den erweiterten Möglichkeiten für Kommunen thematisierte ein Vertreter von CDU/CSU die neue Gebietskategorie "Dörfliches Wohngebiet", die das Nebeneinander von Wohnen und Landwirtschaft ermögliche. Von der SPD hieß es, man sei dankbar, noch eine Einigung erzielt zu haben. Eine Abgeordnete bezeichnete das Paket als "Wohnraumsicherungsgesetz", weil es einen entscheidenden Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnen in den Städten bedeute.

Von der Opposition kam harsche Kritik mit unterschiedlicher Stoßrichtung. Die AfD-Fraktion sah die Chance auf Deregulierung am Markt vertan, bezeichnete die Lösungsansätze als untauglich und prophezeite Rechtsunsicherheit. Die FDP-Fraktion bewertete das Gesetz als große Enttäuschung, das weder echte Erleichterungen noch mehr Tempo beim Wohnbau bringe. Zudem werde stark ins Eigentumsrecht eingegriffen, sagte ein FDP-Abgeordneter. Einer Abgeordneten der Linken gingen die Regelungen hingegen nicht weit genug, beim Umwandlungsverbot gebe es noch zu viele Ausnahmen, außerdem werde die "Bodenpreisexplosion" nicht adressiert. Eine Vertreterin der Grünen kritisierte, dass mit der Wiederaufnahme der erleichterten Bebauung im Außenbereich nichts gegen den Flächenfraß in der Landschaft getan werde. Die Folgen würden sich kontraproduktiv auf das Leben in Ortskernen auswirken, fürchtete sie. Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 5. Mai 2021


Februar 2021

Anhörung im Bundestag: Kritik an Vorlage zum Baulandmobilisierungsgesetz

Die bisherigen Bemühungen zur Beschleunigung des Bautempos reichen nach Expertenansicht nicht aus. Zu diesem Fazit kam die Mehrheit der Teilnehmer einer öffentlichen Anhörung im Bundestag zum Baulandmobilisierungsgesetz (BT Drs. 19/24838, 19/26023) am 22. Februar 2021. Sie forderten Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf, wenn auch mit unterschiedlicher Stoßrichtung. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 22. Februar 2021


Januar 2021

Baulandmobilisierungsgesetz: Bundesrat wünscht Änderungen

Zahlreiche Änderungswünsche an einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT Drs. 19/24838) zur Mobilisierung von Bauland hat der Bundesrat in einer Stellungnahme (BT Drs. 19/26023) geäußert. Diese hat die Bundesregierung jetzt dem Bundestag als Unterrichtung   zugeleitet. In einigen Punkten dringt die Länderkammer auf Präzisierungen, um eine gerichtsfeste Umsetzung der Bestimmungen durch die Gemeindeverwaltungen sicherzustellen. Dabei geht es unter anderem um das Vorkaufsrecht, das Gemeinden nach dem neuen Recht leichter ausüben können sollen, um nicht oder falsch genutzte Grundstücke für den Wohnungsbau heranziehen zu können. Der Bundesrat wünscht aber auch inhaltliche Änderungen und Erweiterungen, um beispielsweise für den Wohnungsbau gedachte Bestimmungen auch auf Gewerbeansiedlungen anwenden oder um den Wohnungsbau in ausgewiesenen Gewerbegebieten erleichtern zu können.

In ihrer Gegenäußerung, die ebenfalls Bestandteil der Unterrichtung ist, verweist die Bundesregierung darauf, dass ihr Gesetzentwurf im Wesentlichen die Beschlüsse der Baulandkommission umsetze. Mehreren Änderungswünschen der Länderkammer spricht die Bundesregierung nicht von vorneherein die Sinnhaftigkeit ab, verweist aber darauf, dass sie einer intensiveren Beratung bedürften. Es gehe jetzt jedoch darum, den Wohnungsbau schnell voranzubringen. Daher lehnt sie es bei vielen der Vorschläge ab, diese im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 27. Januar 2021


November 2020

Mehr Bauland für mehr Wohngebäude – Bundeskabinett beschließt Baulandmobilisierungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 4. November 2020 den Gesetzentwurf zur Mobilisierung von mehr Baulandbeschlossen. Kommunen sollen dank der Anpassungen im Baurecht leichter Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Zudem erhalten Mieterinnen und Mieter mehr Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen.

Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte
Damit Gemeinden leichter auf zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zugreifen können, werden die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt – vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Kommunen sollen so unbebaute, geringfügig bebaute oder brachliegende Grundstücke einfacher für den Wohnungsbau nutzbar machen können.

In solchen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen Kommunen zudem leichter Baugebote anordnen können, um etwa Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. Es entsteht zudem eine neue Baugebietskategorie: das "Dörfliche Wohngebiet". Auch diese Maßnahme soll es den Gemeinden erleichtern, Bauland zu mobilisieren, indem ein einvernehmliches Miteinander von Wohnen und – insbesondere landwirtschaftlicher – Nebenerwerbsnutzung vereinfacht wird.

Mehr sozialer Wohnungsbau
Die Einführung von sogenannten "sektoralen Bebauungsplänen" soll es Gemeinden ermöglichen, Flächen für Wohnbebauung festzulegen. Zusätzlich können die Gemeinden vorschreiben, dass geplante Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen. Baugenehmigungen können auch davon abhängig gemacht werden, ob die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung – insbesondere die Miet- und Belegungsbindung – eingehalten werden.

Schutz vor Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
Um Mieterinnen und Mieter besser vor der Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen zu schützen, wird bis längstens zum 31. Dezember 2025 ein neuer Genehmigungsvorbehalt im Baugesetzbuch eingeführt. Damit können Gemeinden die Umwandlung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt untersagen. Bisher ist dies nur in Milieuschutzgebieten möglich.

Der Gesetzentwurf baut auf den umfangreichen Empfehlungen der Expertenkommission für "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik", der sogenannten Baulandkommission, auf. Die Kommission befasste sich seit September 2018 schwerpunktmäßig mit strategischen Fragen einer aktiven Liegenschaftspolitik und Instrumenten, um mehr Bauland bereitstellen zu können. Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 4. November 2020