Bauminister der Länder stimmen für digitalisierte Bauanträge

September 2020

Bauanträge sollen künftig nahezu vollständig elektronisch abgewickelt werden. Das haben die Bauminister der Länder anlässlich der 136. Bauministerkonferenz am 24./25. September 2020 in Weimar vorgeschlagen.

Dabei soll die elektronische Verfahrensführung die Regel werden. Lediglich Baugenehmigungen gehen in Papierform an die Antragsteller zurück. Die Musterbauordnung und die Musterbauvorlagenverordnung, an denen sich die Bundesländer orientieren, sollen es daher künftig ermöglichen, dass nahezu alle Schritte eines Bauantragsverfahrens elektronisch abgewickelt werden können.

Insgesamt wurde ca. 30 verschiedene Punkte beraten, u. a. die Verbesserung der Energieeffizienz beim Bauen und Sanieren. Dem sozialen Wohnungsbau komme zudem eine wesentliche Bedeutung zu, denn die Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum ist zum gesellschaftlichen Großthema geworden. Bei der Beschleunigung von Bauplanung und Bauausführung liege das Potenzial weniger in der Deregulierung, sondern vielmehr in der Effizienz und Abstimmung von Verfahrensabläufen, der Digitalisierung sowie der Gewinnung von Fachkräften für die öffentlichen Institutionen.

Zu den weiteren Themen der zweitägigen Konferenz gehörten:

  • Forschungsbauförderung: Nach Art. 91b GG fördert der Bund Forschungsbaumaßnahmen der Länder. Die Fördersumme ist jedoch seit 2007 gleichgeblieben, obwohl seither die Baukosten in Deutschland Preissteigerungen von 25% erfahren haben. Hier soll nachverhandelt werden, um in diesem wichtigen Feld weiterhin handlungsfähig zu bleiben.
  • Baulandmobilisierung: Die Länderminister wollen, dass die für eine Bauentwicklung wesentlichen Verantwortungsträger, die Kommunen als Träger der Planungshoheit und der für das Bodenrecht verantwortliche Bund die Empfehlungen der Baulandkommission in Angriff nehmen.
  • UNESCO Welterbestätten sollen vom Bund gefördert werden: Die Bauministerkonferenz hat angeregt, ein Sonderinvestitionsprogramm für den Erhalt der Welterbestätten aufzulegen. Deutschlandweit gibt es derzeit 46 UNESCO Natur- und Kulturerbestätten. Zunehmend bedarf es für den Erhalt erhebliche Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen. Aus Sicht der Länderminister sollte das Volumen 500 Mio. Euro betragen. Ein ähnliches Programm gab es bereits nach 2007.

Quelle/Weitere Informationen: Saarländisches Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Pressemitteilung vom 25. September 2020 / Pressemitteilung der Bundesbauministerkonferenz vom 25. September 2020