Bayerischer Landtag beschließt Änderung des Kommunalabgabengesetzes: Landesweites Verbot der Übernachtungssteuer kommt

März 2023

Der Bayerische Landtag hat am 2. März 2023 die Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen und damit lokale Übernachtungssteuern ausdrücklich untersagt. Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begrüßte diese Entscheidung: "Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes schieben wir einer Übernachtungssteuer den Riegel vor. Damit sind auch die Pläne der Landeshauptstadt München vom Tisch." Erst am Vortag hatte der Münchner Stadtrat noch die Einführung einer solchen Steuer beschlossen. Hermann erklärte: "Eine Übernachtungssteuer schadet dem Tourismus. Sie ist den bayerischen Beherbergungsbetrieben nach den Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie und erst recht in Zeiten hoher Inflation nicht zuzumuten. Solch eine Steuer belastet Hotels, Pensionen und deren Gäste durch höhere Preise und zusätzliche Bürokratie."

Der Kommunalminister wies darauf hin, dass eine solche "Übernachtungssteuer" zudem anderen Steuererleichterungen für das Beherbergungsgewerbe zuwiderlaufen würde: "Der Bundesgesetzgeber hat 2010 den Umsatzsteuersatz für die unternehmerische Vermietung von Wohn- und Schlafräumen auf sieben Prozent gesenkt, um die Beherbergungsbetriebe zu entlasten. Eine Übernachtungssteuer würde das krass konterkarieren."

Der von der Landeshauptstadt angekündigten Klage gegen die Gesetzesänderung sieht der Minister äußerst gelassen entgegen: "Das Verbot der Übernachtungssteuer ist rechtlich einwandfrei und entspricht der Tradition bayerischer Gesetzgebung seit 1979, als Getränkesteuer, Jagdsteuer, Speiseeissteuer und Vergnügungssteuern abgeschafft wurden."

Quelle/Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Pressemitteilung vom 2. März 2023