Bayerischer Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative für neues Verfahren zur Anpassung von qualifizierten Mietspiegeln und von Indexmieten

November 2022

Die Begrenzung des Mietenanstiegs in Zeiten steigender Energiepreise und hoher Inflation sei ein wichtiges Anliegen der bayerischen Staatsregierung, teilt diese mit. Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien müssten sich das Leben auch in Ballungsräumen weiter leisten können. Deshalb habe der Ministerrat eine Bundesratsinitiative zur "Ermöglichung von Mietspiegelanpassungen anhand des Mietpreisindex und Anpassung von Indexmieten" beschlossen.

Qualifizierte Mietspiegel müssen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) alle zwei Jahren angepasst werden – entweder durch eine neue Datenerhebung oder anhand des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Die Gemeinden nutzten meist die Indexanpassung, weil sie deutlich einfacher und kostengünstiger sei, so die Bayerische Staatsregierung. Das Problem sei, durch die aktuell hohe Inflation führe eine Indexanpassung zu großen Mietsprüngen. So hätte sich für einen im Juli 2020 erstellten Mietspiegel bei einer Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex im Juli dieses Jahres bereits eine Steigerung von 11,6 Prozent ergeben. Die Gemeinden stünden somit vor der Wahl, ungewollt zum Mietpreistreiber zu werden oder von der einfachen und kostensparenden Indexanpassung keinen Gebrauch mehr zu machen. Hier will die Staatsregierung Bayerns zum Schutz der Mieterinnen und Mieter einen pragmatischen Ausweg eröffnen.

Der Freistaat fordert deshalb vom Bund, dass qualifizierte Mietspiegel künftig auch durch einen Mietpreisindex angepasst werden können, der das derzeit deutlich unter der Inflation liegende Preiswachstum bei den Mieten abbilde. Dies würde einen wichtigen Beitrag leisten, die durch stark steigende Energie- und Heizkosten belasteten Mieterinnen und Mieter vor zusätzlichen erheblichen Mieterhöhungen zu schützen. Gleichzeitig sollen damit auch die Kommunalhaushalte entlastet werden, indem den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werde, qualifizierte Mietspiegel auch ohne Rückgriff auf den Verbraucherpreisindex kostengünstig zu aktualisieren. Mit der Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

Das Problem steigender Wohnkosten stelle sich in besonderer Weise bei Indexmietverträgen, so die Bayerische Staatsregierung. Auch hier würden Mieterinnen und Mieter doppelt durch die steigenden Energiekosten belastet: Zusätzlich zu den stark erhöhten Betriebskosten müssten Mieterinnen und Mieter mit Indexverträgen mit deutlichen Mieterhöhungen entsprechend der Inflationsrate rechnen. Die Inflationsrate steige zu einem wesentlichen Teil ebenfalls durch den Energiekostenanstieg. Die Justizministerkonferenz habe deshalb unter Vorsitz Bayerns auf ihrer Frühjahrstagung im Juni dieses Jahres beschlossen, dass Mieterinnen und Mieter mit Indexverträgen entlastet werden sollen. Laut Bayerischer Staatsregierung wurde der Bundesjustizminister darin aufgefordert, die Einführung einer wirksam dämpfenden Regelung für die Erhöhung von Indexmieten zu prüfen, habe aber bislang nichts unternommen. Der Beschluss der Justizministerkonferenz werde mit der bayerischen Bundesratsinitiative ausdrücklich unterstützt. Quelle/Weitere Informationen: Bayerische Staatsregierung, Pressemitteilung vom 8. November 2022