Bayern passt Klimaschutzgesetz an: Photovoltaik auf Dächern wird forciert

Juni 2022

Bayern ist schon heute vom Klimawandel und seinen Folgen stark betroffen. Die Bayerische Staatsregierung hat daher beschlossen, das Bayerische Klimaschutzgesetz zu ändern.
Folgende Maßnahmen gehen damit einher:

  • Wesentlicher Aspekt bayerischer Klimapolitik ist die nachhaltige Begrenzung der Treibhausgasemissionen. Das Bayerische Klimaschutzgesetz sieht daher insbesondere vor, die Treibhausgasemissionen bis 2030 zunächst um mindestens 65 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. Danach will Bayern einen ehrgeizigeren Weg einschlagen als der Bund und bereits 2040 (statt 2045) Klimaneutralität erreichen.
  • Als Steuerungs- und Controlling-Instanz für ein klimaneutrales Bayern 2040 wird ein Koordinierungsstab "Klimaschutz" eingerichtet.
  • Für die Staatsministerien selbst wird eine Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2023 angestrebt, für die unmittelbare Staatsverwaltung im Übrigen bis 2028. Durch die Anpassung der bayerischen Minderungsziele stellt sich der Freistaat seiner Verantwortung auch gegenüber den nachfolgenden Generationen und übernimmt eine Vorbildfunktion.
  • Im Zuge der Novellierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes wird die Bayerische Bauordnung geändert, um die Installation von Solaranlagen auf Dächern zu forcieren. Für neu errichtete Gewerbe- und Industriegebäude ist eine Solardachpflicht vorgesehen, wenn die vollständigen Bauvorlagen ab dem 1. Januar 2023 eingehen. Für sonstige Nicht-Wohngebäude tritt an die Stelle des 1. Januar 2023 der 1. Juli 2023. Für neu errichtete Wohngebäude ist eine Soll-Bestimmung im Sinn einer Empfehlung vorgesehen. Der Neuerrichtung des Gebäudes steht jeweils gleich, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird.
  • Die Möglichkeiten von Gemeinden, Landkreisen und Bezirken, Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien zu errichten und zu betrieben, werden gestärkt: Diese werden künftig nicht mehr auf den eigenen oder den örtlichen Bedarf beschränkt, sondern können Erneuerbare Energien künftig auch über den eigenen kommunalen Bedarf hinaus auslegen. Flankierend werden die Gemeinden, Landkreise und Bezirke auf ihrem Weg zur Klimaneutralität verstärkt durch die Staatsregierung unterstützt, etwa durch geeignete Förderprogramme und Beratungsangebote.
  • Es wird eine Bestimmung in das Bayerische Klimaschutzgesetz aufgenommen, nach der die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sowie der dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Ziel ist, die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erleichtern, in dem die Bedeutung des Klimaschutzes im Rahmen der zu treffenden Abwägungsentscheidungen gestärkt wird.
  • Die staatlichen Moorflächen sollen im Sinne des Klimaschutzes bis 2040 bestmöglich erhalten, renaturiert und ggfs. genutzt werden.
  • Durch eine hochaufgelöste Energie- und Emissionsberichterstattung auf der Grundlage der durch die Bezirksschornsteinfeger erhobenen Kehrbuchdaten wird der Bedeutung der Gebäudesektors Rechnung getragen und die Datengrundlage dafür verbessert, Klimaschutzmaßnahmen in diesem Bereich zielgerichtet zu steuern.
  • Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird beauftragt, den Ausgleich der Treibhausgas-Emissionen für die Staatsregierung ab dem Jahr 2023 für das jeweilige Vorjahr jährlich umzusetzen und zu dokumentieren. Zudem wird das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit der Definition von Qualitätskriterien für bayerische Ausgleichsmaßnahmen beauftragt. Die CO2-Kompensation ist aus den bestehenden Haushaltsansätzen zu finanzieren.

Zudem hat der Ministerrat ein überarbeitetes Bayerisches Klimaschutzprogramm beschlossen, mit dem die Ziele des neuen Bayerischen Klimaschutzgesetzes konkretisiert und umgesetzt werden sollen. Das Programm umfasst knapp 150 Maßnahmen und soll den bayerischen Klimaschutz in 5 wesentlichen Aktionsfeldern weiter stärken. Hierzu gehören beispielsweise ein beschleunigter Stromleitungsbau, eine stärkere Nutzung der dezentralen PV- und Windstromerzeugung sowie der Solarthermie, Geothermie und der Windenergie oder ein Ausbau der Wasserstoffnutzung. Bis 2030 sollen 70.000 Ladesäulen für E-Autos errichtet werden. Bei staatlichen Bauten legen wir einen Schwerpunkt auf das Bauen mit Holz, bringen Leuchtturmprojekte beim Urban Gardening auf staatlichen Flächen auf den Weg und setzen verstärkt auf Recycling-Baustoffe.

  • Zentrale Aktionsfelder sind:
    • Erneuerbare Energien und Stromversorgung.
    • Natürliche CO2-Speicherung (Wald, Moore, Wasser).
    • Klimabauen und Klimaarchitektur
    • Smarte und nachhaltige MobilitätCleanTech, Klimaforschung und Green IT

Das Klimaschutzprogramm basiert auf den drei Säulen der bayerischen Klimapolitik: Emissionsminderung, Klimawandelanpassung und Klimaforschung. Im Forschungsbereich wird aktuell die Umweltforschungsstation Schneefernerhaus auf der Zugspitze mit voraussichtlich über 8 Millionen Euro gestärkt. Damit ist Bayern weiterhin Spitzenreiter in der Umweltforschung bei der Erforschung des Klimas. Alle Ressorts sind in diese Gemeinschaftsaufgabe eingebunden. Die jeweils verantwortlichen Ressorts sind aufgerufen, die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms zügig umzusetzen.Zur Information der Öffentlichkeit wird die interministerielle Arbeitsgruppe "Klimaschutz" eine zusammenfassende Broschüre zum Bayerischen Klimaschutzprogramm (2022) erarbeiten. Quelle/Weitere Informationen: Bayerische Staatsregierung, Pressemitteilung vom 28. Juni 2022