Polizei- und Ordnungsrecht
Kommunales Krisenmanagement bei Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen
- Termin
- 30.04.2026
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB265032
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Der bayerische Ministerrat hat mehrere Maßnahmen beschlossen, um die Sicherheit im Freistaat zu erhöhen. Die Beschlüsse reagieren auf neue Bedrohungslagen und Herausforderungen im Bereich Bevölkerungsschutz.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll der Landespolizei erweiterte rechtliche Befugnisse zur Drohnenabwehr geben. Dazu wird ein neuer Artikel in das Polizeiaufgabengesetz eingefügt.
Die Polizei soll künftig in drei Schritten gegen gefährliche Drohnen vorgehen können:
Eine als gefährlich erkannte Drohne muss unschädlich gemacht werden können. Dies kann beispielsweise durch elektronische Übernahme ihrer Steuerung, das Einfangen mit einem Netz oder ähnlich sanfte Mittel, die Störung des Antriebs oder – wenn es gar nicht anders geht, weil die Drohne eine Gefahr darstellt – auch durch geeignete Wirkmittel erfolgen. Dazu muss man die gefährliche Drohne notfalls auch verfolgen können.
Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung. Anschließend wird er an den Landtag zugeleitet.
Bayern will ein Drohnenkompetenz- und Abwehrzentrum im Rahmen des Defense Lab Erding einrichten. Eine Task Force soll den Aufbau vorantreiben, mit geplantem Start im ersten Quartal 2026. Ziel ist die Bündelung von Kompetenzen und enge Zusammenarbeit mit Bundes- und Landesbehörden.
Als Reaktion auf zunehmende Großschadenslagen und geopolitische Bedrohungen plant Bayern die Errichtung eines Landesamts für Bevölkerungsschutz. Es soll operative Aufgaben aus den Bereichen Bevölkerungsschutz, Feuerwehr und Rettungswesen bündeln. Bayern wäre damit das erste Bundesland mit einer solchen Behörde.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheitsarchitektur Bayerns an neue Herausforderungen anzupassen und die Handlungsfähigkeit im Krisenfall zu stärken.
Quelle/Weitere Informationen: Bericht auch der Kabinettsitzung vom 7. Oktober 2025