Bayern will Förderwesen modernisieren – Verfahren sollen durchgängig digitalisiert werden

März 2022

Mit der durchgängigen Digitalisierung von Förderverfahren sowie einer Vereinheitlichung von Antrags- und Fachverfahren sollen die Verfahren beschleunigt sowie Fördermittel gezielter und effizienter ausgereicht werden. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales will dazu in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts eine volldigitale Lösung definieren und beschaffen. Diese Softwarelösung soll eine schnellere Umsetzung von Förderprogrammen mit bürger- und unternehmensfreundlicher Antragsstellung, effizienter Vorgangsbearbeitung, zeitaktuellem Monitoring und kürzerer Bearbeitungszeit ermöglichen. Die geplante Modernisierung der bayerischen Förderlandschaft umfasst dabei die folgenden drei miteinander verzahnten Bausteine:

Förderfinder
Für eine komfortable Suche von Förderangeboten will das Staatsministerium für Digitales in einem bayerischen Pilotprojekt einen Förderfinder umsetzen. Dieser soll mit redaktioneller Mitarbeit aller Ressorts zunächst die wichtigsten und umfangreichsten sowie langfristig alle Förderverfahren für mögliche Förderempfänger aufzeigen. Ziel ist es, die Förderleistungen besser auffindbar zu machen und die Nutzerfreundlichkeit möglichst adressatengerecht nach Lebens- und Wirtschaftslage zu erhöhen. Zusätzlich ist eine erste Vorabprüfung der Förderfähigkeit geplant.

Förderabwicklung
Basierend auf der Prüfung bereits bestehender Lösungen soll eine volldigitale Abwicklung des Förderverfahrens als universal für alle Ressorts nutzbare Softwarelösung entwickelt werden. Über diese zentrale Software, die eng mit dem Förderfinder verzahnt wird, soll die gesamte Förderkette digital abgebildet werden, von der Antragstellung über die Antragsbearbeitung bis hin zur Auszahlung und Verwendungsprüfung. Langfristiges Ziel ist, dass alle Förderprogramme des Freistaats über dieses Fördermodul abgewickelt werden können.

Konsolidierung
Für die Umsetzung dieser Softwarelösung sind Vorarbeiten notwendig, wie die Vereinheitlichung von Voraussetzungen für Förderverfahren, die Beseitigung rechtlicher Digitalisierungshemmnisse, z. B. der Schriftform- bzw. Unterschrifterfordernis, sowie die Abstimmung der Geschäftsprozesse im Förderwesen. Dazu will das Staatsministerium für Digitales Schritte für eine schnelle Umsetzung der neuen Fördersoftware einleiten.

Quelle/Weitere Informationen: Bayerische Staatsregierung, Pressemitteilung vom 22. März 2022