Berlin: Abschlussbericht zur Einführung eines Online-Datenchecks beschlossen

November 2020

Der Berliner Senat hat am 10. November 2020 auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Andreas Geisel den Abschlussbericht an das Abgeordnetenhaus zur Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin beschlossen.

Immer mehr Dienstleistungen der Verwaltung können Berlinerinnen und Berliner digital erledigen. Gesteuert und getrieben wird diese Entwicklung durch das bundesweite Onlinezugangsgesetz (OZG) und das Berliner E-Government-Gesetz. Um diese Vorgänge noch bequemer und transparenter zu gestalten, sollen Bürgerinnen und Bürger digitale Nachweise abrufen bzw. mit den Behörden austauschen können. Die Behörden können auch – soweit erforderlich – die Daten online miteinander austauschen.

Unter dem Arbeitstitel "Datencockpit" ist ein Prototyp unter Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Landes Berlins entstanden, der die Grundlage für eine bundesweite, einheitliche Lösung ist.
Die Referenzimplementierung liegt beim Land Bremen. Ziel ist die Entwicklung eines Datencockpits, welches dann von Berlin und anderen Bundesländern übernommen werden kann.

Ziel des Online-Datenchecks ist es den Nutzenden einen einfachen, schnellen und vollständigen Überblick über den Datenaustausch zu den eigenen Vorgängen zu gewährleisten. Mit wenigen Klicks soll genau zu sehen sein, wer wann zu welchem Zweck auf Daten zugegriffen hat. Dabei sollen nicht nur die Datenaustausche zwischen den Behörden selbst, sondern auch Datenaustausche aufgelistet werden, bei denen Behörden Daten mit anderen Institutionen wie z. B. Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung austauschen. Als weitere Grundfunktion soll das Datencockpit Nutzern Transparenz darüber geben, welche Behörde welche personenbezogenen Daten gespeichert hat.

Das Datencockpit ist die digitalisierte Form eines Auskunftsanspruchs entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung. Die zur Realisierung des Datencockpits vorgesehenen Verarbeitungen personenbezogener Daten sind materiell mit dem Datenschutzrecht vereinbar. Dafür müssen allerdings die entsprechenden Fachgesetze und auch das OZG um entsprechende Rechtsgrundlagen ergänzt werden. Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Pressemitteilung vom 10. November 2020