Berlin fordert vom Bund eine Änderung der Sanktionsregelungen für Hartz-IV-Leistungsberechtigte

Juni 2020

Der Berliner Senat wird einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen, der Sanktionen für junge Erwachsene unter 25 Jahren sowie für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen ausschließen soll. Das hat der Senat am 23. Juni 2020 auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, beschlossen.

Hierzu erklärte Senatorin Breitenbach: "Der Regelbedarf von Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfängern ist knapp kalkuliert. Leistungskürzungen treffen die Menschen, die nur wenige finanzielle Mittel zur Verfügung haben, besonders hart. So führt eine Pflichtverletzung bei jungen Erwachsenen unter 25 Jahren dazu, dass Leistungen zum Lebensunterhalt vollständig wegfallen. Bei einer zweiten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres werden zusätzlich auch noch die Mietzahlungen eingestellt."

Darüber hinaus seien auch Kinder und Jugendliche von Sanktionen, die gegen ihre Eltern ausgesprochen werden, direkt betroffen. Würden ein oder beide Elternteile aufgrund von Pflichtverletzungen sanktioniert, bedeute dies einen Einschnitt in die finanziellen Möglichkeiten der Familie als Ganzes. Dies führe zu einer Unterdeckung des Bedarfs aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Insbesondere für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sei dann das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht mehr gewährleistet, ohne dass sie selbst etwas für diesen Zustand könnten oder in der Lage seien, ihn aktiv beseitigen zu können.

Mit dem Entschließungsantrag solle die Bundesregierung aufgefordert werden, die gesetzlichen Sanktionsregelungen im SGB II entsprechend zu ändern und einzelne Personengruppen besonders zu schützen. Dazu gehöre ein uneingeschränktes, nicht-sanktionierbares Recht auf Leistungen für junge Erwachsene unter 25 Jahren. Diese bedürften vielmehr der gezielten Unterstützung bei der Suche nach Arbeit und/oder Ausbildung.

Darüber hinaus erwarte der Senat von Berlin von der Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut, indem bei Familien im SGB-II-Bezug mit Kindern unter 18 Jahren keine Sanktionen mehr ausgesprochen werden sollen, um die negativen Folgen finanzieller Armut bei Kindern weiter zu bekämpfen. Quelle/Weitere Informationen: Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 23. Juni 2020