Berlin: Vereinbarung zum Bündnis Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen unterzeichnet

Juni 2022

Die Partnerinnen und Partner des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen haben am 20. Juni 2022 im Roten Rathaus die gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet. Im vergangene halben Jahr haben sich Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin, der kommunalen und privaten Wohnungswirtschaft, der Industrie- und Handelskammer Berlin sowie der Wohlfahrtsverbände zu den zentralen Themen schneller und bezahlbarer Wohnungsneubau, Mietentwicklung und Mieterschutz sowie Städtebau und Architektur verständigt. Im Unterschied zu bestehenden Bündnissen in anderen Städten wurden im Berliner Bündnis neben den Neubauzielen auchVereinbarungen zu Mietentwicklung und zum Mieterschutz getroffen.

In der Präambel des Bündnistextes heißt es: "Das Wohnen ist zur sozialen Frage unserer Zeit geworden, auf die wir entschieden reagieren wollen, damit die Berlinerinnen und Berliner sich ihr Zuhause auch in Zukunft leisten können und Berlin eine lebenswerte Stadt bleibt. Die Bündnispartnerinnen und Bündnispartner eint der Wille, einen aktiven Beitrag gegen den Kostenanstieg für die privaten Haushalte zu leisten und damit ein Zeichen für eine gemeinsame, verantwortungsbewusste Gesellschaft zu leisten."

Das Bündnis hat sich unter anderem auf folgende Punkte verständigt:

  • Die Beteiligten streben an, mindestens 100.000 Wohnungen bis zum Ende des Jahres 2026 fertigzustellen.
  • Neue Bebauungsplanverfahren für Wohnungsbau sollen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden. Wird diese Frist überschritten, werden die Bauvorhaben in den Gremien der Senatskommission behandelt, um den Prozess zu beschleunigen.
  • Das Land Berlin wird im Jahr 2024 den Testbetrieb der digitalen Bauakte beginnen und die Digitalisierung vorantreiben.
  • Die Bündnispartnerinnen und -partner nutzen die Vorteile modularer, ressourcen- und klimaschonender Bauweisen.
  • Das Land Berlin sieht mit den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Berlin (WFB) 2022 eine erhebliche verbesserte Soziale Wohnraumförderung vor. Pro Jahr soll in Berlin der Bau von bis zu 5.000 Sozialwohnungen gefördert werden. Dafür sollen 2022 und 2023 jährlich jeweils 740 Millionen Euro bereitgestellt werden.
  • Das Land Berlin unterstützt gezielt das Genossenschaftswesen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung.
  • Im Rahmen der Entwicklung neuer Stadtquartiere werden den Genossenschaften 25 % der landeseigenen Grundstücke in Konzeptverfahren angeboten.
  • Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung stellt künftig verpflichtend den Bau eines Anteils von 50 % mietpreisgebundenen Wohnungen im unteren und mittleren Segment sicher (30 % im unteren und 20 % im mittleren Preissegment).
  • Die großen privaten Wohnungsunternehmen (ab 3.000 Wohneinheiten im Eigenbestand in Berlin) verpflichten sich, in der Wiedervermietung 30 % der Wohnungen an WBS-berechtigte Haushalte zu vergeben.
  • Die Bündnispartnerinnen und -partner werden Erhöhungen der Nettokaltmiete, die bei WBS-berechtigten Haushalten zu Belastungen von mehr als 30 % des Haushaltsnettoeinkommens führen, nicht durchführen.
  • Die großen privaten Wohnungsunternehmen orientieren sich ab sofort an der auf Bundesebene geplanten Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von derzeit 15 % auf maximal 11 % in drei Jahren.
    Sie werden außerdem für WBS-berechtigte Haushalte bis zum 31.12.2023 Mieterhöhungen um jährlich nicht mehr als 2 % vornehmen.
  • Die Bündnispartnerinnen und -partner verfolgen das gemeinsame Ziel der Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Dafür wird vereinbart, das Geschützte Marktsegment (GMS) auf 2.500 Wohnungsvermittlungen jährlich auszubauen.

Um die Umsetzung der Vereinbarung erstmals evaluieren zu können, wird sich das Bündnis Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen im Dezember erneut treffen. Die Auftaktsitzung fand am 28. Januar 2022 statt. Quelle/Weitere Informationen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, Pressemitteilung vom 20. Juni 2022