Berlin: Vergabe von landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken im Erbbaurecht an gemeinnützige Träger – Interessenbekundungsverfahren startet

März 2022

Berlin vergibt landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Auf diesem Wege soll auf zahlreichen unbebauten oder ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine neue und gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden.

Nach einer Pilotphase im Jahr 2021 können nun bis zum 25. Mai 2022 Interessenbekundungen für rund 40 Grundstücke eingereicht werden. Die Grundstücke sind zwischen 420 und 1.500 m² groß und liegen in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick. Auf den Grundstücken sollen Angebote der langfristigen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen geschaffen werden. Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden.

Das Interessenbekundungsverfahren richtet sichausschließlich an gemeinnützig anerkannte soziale Träger. Kriterien für die Bewertung der Konzepte durch einen Fachbeirat sind die Qualität des Konzeptes und die Einordnung des Projektes in den Sozialraum. Zudem muss die Finanzierung plausibel dargelegt und ein Zeitplan vorgelegt werden.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und den Grundstücken finden Sie unter https://www.ligaberlin.de/Interessenbekundungsverfahren-zur-Unterstuetzung-der-Direktvergabe-von-landeseigenen-Einfamilienhausgrundstuecken-an-soziale-gemeinnuetzige-Traeger-1020593.html
Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Pressemitteilung vom16. März 2022