Berlin: Zweites Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften

März 2024

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. März 2024 auf Vorlage von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, das Zweite Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften zur Kenntnis genommen und die Vorlage zur Stellungnahme an den Rat der Bürgermeister überwiesen.

Senatorin Günther-Wünsch: „Die Schulgesetznovelle ist eine essentielle Maßnahme, um von Anfang an eine optimale Förderung für unsere Kinder sicherzustellen. Unser vorrangiges Ziel ist es, dass sie erfolgreich ihre Bildungswege durchlaufen und später ihr Leben eigenständig gestalten können. Dafür ist eine klare Orientierung notwendig, sowohl für Eltern als auch für Kinder. Insbesondere die Kinder brauchen eine gezielte Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse sowie ihrer Stärken und Förderbedarfe. Unsere Reform greift genau an den neuralgischen Punkten des Bildungssystems an, um maßgeschneiderte Strukturen für alle Schülerinnen und Schüler zu etablieren.“

Dafür greift der Gesetzentwurf fünf zentrale Vorhaben aus den Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 des Landes Berlin auf. Hierzu zählen die Umsetzung des sogenannten Kita-Chancenjahres, die Abschaffung des Probejahres nach der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 am Gymnasium, die Einführung eines elften Pflichtschuljahres, die Gründung eines eigenen Berliner Landesinstituts und die Stärkung des Religionsunterrichts an Schulen.

Mit dem Kita-Chancenjahr wird der Zugang zu früher Bildung deutlich gestärkt. Ab dem Kitajahr 2025/2026 werden alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr automatisch einen „Willkommensgutschein“ erhalten. Die verpflichtende vorschulische Sprachförderung für Kinder mit Sprachförderbedarf, die keine Kita oder Tagespflegestelle besuchen, wird von fünf auf sieben Stunden täglich erhöht. Die Sprachstandsfeststellung durch Schulämter erfolgt künftig bereits zu Beginn eines Kitajahres. Das Kita-Chancenjahr soll allen Kindern die sprachlichen Voraussetzungen für den Besuch der Grundschule vermitteln.

Quelle/Weitere Informationen: Der Regierende Bürgermeister, Senatskanzlei, Pressemitteilung vom 26. März 2024

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