Berliner Senat bereitet neuen Entwurf für die Themen Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität im Mobilitätsgesetz vor

Mai 2023

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2023 nach Vortrag der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Dr. Manja Schreiner, beschlossen, den Entwurf des Mobilitätsgesetzes zu den Themen Wirtschaftsverkehr, Neue Mobilität und weiterer Anpassungen im Berliner Straßengesetz einer Revision im Hinblick auf die kommenden Richtlinien der Regierungspolitik zu unterziehen. Der Entwurf, beschlossen am 24. Januar 2023, wird damit nicht, wie bislang vorgesehen, im Plenum des Abgeordnetenhauses von Berlin am 11. Mai 2023 in 1. Lesung debattiert. Der Senat beabsichtigt, einen überarbeiteten Entwurf mit einem Fokus auf den Wirtschaftsverkehr schnellstmöglich wieder ins parlamentarische Verfahren zu geben. Der Senat prüft zugleich den bisherigen Entwurf darauf, an welchen Vorschlägen festgehalten und was im Sinne des Gemeinwohls der Stadt weiterentwickelt wird. Der Senat setzt auch beim Mobilitätsgesetz auf ein Miteinander und eine angebotsorientierte Mobilitäts- und Verkehrspolitik. Das Berliner Mobilitätsgesetz wurde im Sommer 2018 vom Berliner Abgeordnetenhaus erstmals verabschiedet.

Senatorin Manja Schreiner: "Wir brauchen angesichts der Herausforderungen gerade beim Wirtschaftsverkehr sinnvolle Regelungen für einen gut aufeinander abgestimmten Verkehrsmix und eine Raumaufteilung, mit der zugleich die Versorgung der Metropole und die Mobilität der Berlinerinnen und Berliner gesichert wird. Regelungen im Gesetzentwurf, die diese Ziele befördern, werden schnellstmöglich wieder ins Abgeordnetenhaus eingebracht."
Quelle/Weitere Informationen: Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Pressemitteilung vom 9. Mai 2023

Fußverkehr gefördert - zehn Modellprojekte

Mehr Sicherheit, mehr Barrierefreiheit, mehr Aufenthaltsqualität: Das Mobilitätsgesetz fordert eine Umsetzung oder finalisierte Planung aller Vorhaben innerhalb von drei Jahren.
Rechtliche Grundlage für die Förderung des Fußverkehrs ist das Berliner Mobilitätsgesetz. Es legt die Förderung des Umweltverbunds und damit auch die des Fußverkehrs fest. Einen eigenen Abschnitt zum Fußverkehr – einmalig in Deutschland – hat das Berliner Abgeordnetenhaus im Februar 2021 beschlossen.

Der Fußverkehr hat innerhalb des Umweltverbunds in Berlin den größten Anteil – mit keiner anderen Verkehrsform werden so viele Wege zurückgelegt. Im Zuge der Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes hat die Senatsverkehrsverwaltung gemeinsam mit den Bezirken jetzt zehn Modellprojekte für den Fußverkehr festgelegt.

Quelle/Weitere Informationen: Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz 6. März 2023