Berliner Senat will den Trinkwasserschutz und die Entwicklung neuer Stadtquartiere besser miteinander kombinieren

Dezember 2021

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, sowie der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betreibe, Ramona Pop, hat der Berliner Senat am 7. Dezember 2021 Eckpunkte zur besseren Vereinbarkeit des nachhaltigen Schutzes der Berliner Trinkwasserressourcen mit einer zukunftsorientierten Entwicklung neuer Stadtquartiere beschlossen.

Die Trinkwasserversorgung der Metropole zu sichern, ist eine der vordringlichen Aufgaben für die kommenden Jahrzehnte. Die Erderhitzung mit ihren Folgen für die Region, der Bevölkerungsanstieg sowie die Auswirkungen der Braunkohleförderung im Spree-Einzugsgebiet beeinflussen die Wasserverfügbarkeit erheblich – Szenarienbetrachtungen des Masterplans Wasser zeigen hier ein wachsendes Defizit sowohl der Grundwasser- als auch der Oberflächenwasserverfügbarkeit auf.

Von wesentlicher Bedeutung für Berlin ist zugleich die städtebauliche Entwicklung neuer Zukunftsprojekte wie Siemensstadt, Neues Gartenfeld und Berlin TXL – The Urban Tech Republic, die auch in Trinkwasserschutzgebieten möglich sein muss. Dringend erforderlich ist daher eine besondere, den Bedürfnissen angepasste Verfahrensweise, um neue, praxisnahe und nachhaltig zukunftsorientierte Lösungen zu finden, damit die für eine wachsende Metropole benötigten Ansiedlungspotenziale für Gewerbe und Industrie realisiert werden können.

Im Einzugsgebiet der Wasserwerke müssen die vorhandenen Trinkwasserressourcen dabei verstärkt geschützt werden. Die Ausweisung der Trinkwasserschutzgebiete erfolgt für alle Wasserwerke entsprechend der einschlägigen Regelwerke. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird in den Einzugsgebieten der Wasserwerke die Grundwasserüberwachung ausweiten und ergänzende Möglichkeiten zur Verbesserung des vorsorgenden Grundwasserschutzes erarbeiten.

Die Senatsumweltverwaltung unterstützt darüber hinaus aktiv die neuen Stadtentwicklungsprojekte bezüglich möglicher Auswirkungen durch Regelungen in Wasserschutzgebieten. Mit behördlicher und fachtechnischer Fachkenntnis soll ein effizientes, ansiedlungsfreundliches, innovatives und dem Stand der Forschung orientiertes Genehmigungsverfahren gewährleistet werden. Innovationen werden im Rahmen einer integralen Betrachtungsweise beurteilt, neue Verfahren gegebenenfalls mit einem begleitenden Monitoring getestet. Neue Verfahren zur Regenwasserbewirtschaftung können auch im Wasserschutzgebiet implementiert werden. Die Rahmenbedingungen hierfür werden mit Unterstützung der Regenwasseragentur ausgearbeitet. Quelle/Weitere Informationen: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Pressemitteilung vom 7. Dezember 2021