Die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Berliner Verwaltungsreform (Landesorganisationsgesetz LOG BE) bringt zahlreiche Änderungen mit sich – eine entscheidende davon: Gesamtstädtische Zielvereinbarungen als zentrales Instrument, um in allen Bezirken einheitliche Standards zu erreichen und dafür die vorhandenen Ressourcen gezielt einzusetzen. Diese bessere gesamtstädtische Steuerung ist eines der wichtigsten Anliegen der Verwaltungsreform – dadurch soll die Berliner Verwaltung schneller, effizienter und einheitlicher werden. Die Zielvereinbarungen werden von den Senatsverwaltungen gemeinsam mit den Bezirken erarbeitet und stehen damit auch für den Kulturwandel in der Berliner Verwaltung.
Das Instrument der Zielvereinbarungen ermöglicht es beiden Berliner Verwaltungsebenen, gemeinsam konkrete Schritte und Ziele festzulegen und die Zielerreichung auch datengestützt zu kontrollieren. Abgeschlossen werden sie in unterschiedlichen, für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger besonders relevanten Handlungsfeldern.
Bereits in den vergangenen Jahren konnte die Berliner Verwaltung erste Erfahrungen mit Gesamtstädtischen Zielvereinbarungen sammeln. Zahlreiche Zielvereinbarungen sind mit Beginn des neuen Jahres in Kraft getreten und gelten für die gesamte Dauer des Doppelhaushaltes – also für zwei Jahre. Einige Beispiele:
Zielvereinbarung "Berliner Verwaltung – Standesämter"
Die Zielvereinbarung „Bürgernahe Verwaltung – Standesämter“ stellt die erste Zielvereinbarung im Kontext standesamtlicher Tätigkeit im Land Berlin dar und ergänzt damit die Zielvereinbarungen bei den Ämtern für Bürgerdienste. Die Berliner Standesämter werden auf Grundlage dieser Zielvereinbarung kontinuierlich, zukunftssicher und leistungsfähig weiterentwickelt. Für Bürgerinnen und Bürger wird beispielsweise die Attraktivität des Eheschließungsangebots verbessert und die Zahl der Eheschließungen am Wohnsitzstandesamt erhöht beziehungsweise auf ein einheitliches Mindestniveau in allen Berliner Bezirken gebracht.
Zielvereinbarung "Transparente Sportstättenvergabe"
In der Zielvereinbarung "Transparente Sportstättenvergabe" steht die berlinweit einheitliche, transparente und effiziente Vergabe öffentlicher Sportstätten an Sportvereine und weitere Nutzungsgruppen im Fokus. Ziel ist es, alle landeseigenen Sportanlagen über das Vergabeportal zur Nutzung bereitzustellen und ihre bestmögliche Auslastung durch ein vereinfachtes, digitales Vergabeverfahren zu erreichen. Dabei unterstützt die Zielvereinbarung die mit der Digitalisierung der Sportstättenvergabe verbundene Umstellung der Arbeit der Vergabestellen und richtet die Sportanlagenvergabe im Land Berlin stärker an messbaren, qualitätsorientierten Leistungsversprechen für die Berlinerinnen und Berliner aus.
Zielvereinbarung "Bürgernahe Verwaltung – Bürgerämter"
Die Zielvereinbarung "Bürgernahe Verwaltung – Bürgerämter" hat bereits in den letzten Monaten dazu beigetragen, dass in den Bürgerämtern berlinweit geltende Qualitätsstandards, verbindliche Zielwerte für Terminangebote und verbesserte Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich Personal- und Ressourceneinsatz eingeführt wurden. Bürgerinnen und Bürger profitieren damit von besser planbaren und vor allem verfügbaren Terminen und transparenten Bearbeitungszeiten. Die Wirkung dieser Gesamtstädtischen Zielvereinbarung zeigt sich auch an der kontinuierlich hohen Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit dem Leistungsangebot der Berliner Bürgerämter. Zuletzt waren mehr als 95 Prozent der Berlinerinnen und Berliner zufrieden mit dem Service in den Bürgerämtern.
Zielvereinbarung "Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum"
Die Zielvereinbarung "Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum" bündelt Maßnahmen gegen Vermüllung im Stadtbild, stärkt die Koordination zwischen Land, Bezirken und stadtrelevanten Akteuren und legt gemeinsame Standards für Sauberkeit und mehr Kontrollen fest. Für die Menschen in Berlin bedeutet dies künftig eine sichtbare Verbesserung des Erscheinungsbildes von Straßen, Parks und Plätzen sowie eine stärkere Verlässlichkeit bei der Beseitigung von Verschmutzungen.
Zielvereinbarung "Saubere Schulen"
Mit der Zielvereinbarung "Saubere Schulen" werden Verantwortlichkeiten, Reinigungsstandards und Kontrollen berlinweit präzisiert und einheitliche Qualitätsmaßstäbe entwickelt. Zur Vereinfachung der Reinigungskontrollen vor Ort in den Schulen wird für alle Berliner Bezirke die Berliner KleanApp bereitgestellt: Dazu wurden bereits 750 Tablets zur Erfassung der Reinigungsleistung für die Bezirke bereitgestellt und rund 400 Nutzer der App geschult. Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte profitieren von besser gepflegten Gebäuden und Außenanlagen, was Gesundheit, Lernatmosphäre und Sicherheit spürbar stärkt.
Quelle/Weitere Informationen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, Pressemitteilung vom 5. Januar 2026