Beschaffungsregeln für Landeseinrichtungen werden modernisiert

Juli 2018

Damit werden die Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren deutlich angehoben, die elektronische Kommunikation zwischen öffentlichem Auftraggeber und Unternehmen eingeführt sowie nachhaltige Ziele bei der Beschaffung künftig stärker berücksichtigt.

Der Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 25. Juli 2018 eine Neufassung der für Beschaffungen der Landeseinrichtungen geltenden Verwaltungsvorschrift Beschaffung (VwV Beschaffung) beschlossen. Mit ihr werden die Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren deutlich angehoben, die elektronische Kommunikation zwischen öffentlichem Auftraggeber und Unternehmen eingeführt sowie nachhaltige Ziele bei der Beschaffung künftig stärker berücksichtigt. Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg auf www.baden-wuerttemberg.de vom 26. Juli 2018