Bestehende Flächen beim Ausbau der Solarenergie nutzen – Rheinland-Pfalz bringt Solarcarport-Initiative in den Bundesrat ein

März 2021

"Große Parkplatzflächen sind überall in Rheinland-Pfalz präsent. Die Gestaltung dieser Parkplätze wird aber meist nicht hinterfragt. Dabei stellen sie eine riesige ungenutzte Flächenreserve für den Ausbau der Photovoltaik dar. Neben der Nutzung für das Parken von Fahrzeugen können Parkplätze auch zur Erzeugung von Solarenergie dienen: Durch die Überbauung mit Solarcarports gibt es neue Möglichkeiten für die Solarenergieerzeugung über Parkplätzen", sagte Staatsministerin Anne Spiegel anlässlich der bevorstehenden Bundesratssitzung am 5. März 2021. Dort bringt Rheinland-Pfalz eine Initiative zur Integration von Solarcarports und weiteren innovativen Ansätzen ins Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein.

Der Vorteil sei, dass die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität bei Solarcarports direkt integriert werden könnten. Und die Nutzung von bereits versiegelten Flächen für die Solarenergieerzeugung genieße hohe Akzeptanz. "Mit der Gewinnung von Solarenergie auf Carports kann Energie vor Ort produziert, gespeichert und wieder verbraucht werden – dies wäre ein Meilenstein für eine dezentrale Energiewende", erklärte Spiegel.

De facto sei dies derzeit jedoch noch nicht vollumfänglich möglich. Aktuell unterliege jedes Projekt einer Einzelfallprüfung in Bezug auf die Feststellung einer Vergütungsfähigkeit. Dies verhindere die Investitionen in Solarcarports dort, wo sie am meisten Sinn machen würden: bei großen Vorhaben auf Parkplatzflächen von Gewerbe und Handel, Industrie und bei kommunalen und Landesliegenschaften wie etwa Schwimmbädern oder Sporthallen.

Bereits bei der Novellierung des EEG im vergangenen Herbst hatte sich Rheinland-Pfalz gemeinsam mit anderen Ländern für eine explizite Nennung von Parkplatzflächen in der Flächenkulisse des EEG eingesetzt. Die Bundesregierung ist dieser Auffassung nicht gefolgt und hat lediglich eine einmalige Teilnahme für die Parkplatz-PV in den Innovationsausschreibungen eingeführt. "Das ist deutlich zu zaghaft: Das Volumen für das Jahr 2022 beträgt einmalig nur 50 Megawatt. Mögliche Solarcarport-Vorhaben teilen sich das Segment zudem mit Vorhaben der Agrar- und der schwimmenden PV. Die Bundesregierung verkennt, dass Parkplatz-PV bereits im Ausland vielfach erprobt wurde und sich eindeutig bewährt hat", führte die Ministerin aus und betonte: "Wir möchten die Bundesregierung mit der Entschließung im Bundesrat auffordern, bei der Mehrfachnutzung von Flächen zum weiteren Ausbau der Photovoltaik kreativ zu sein und endlich voranzukommen – nicht zuletzt auch um unsere Klimaschutzziele zu erreichen."

Insgesamt müsse die Bundesregierung auch beim Ausbau der Ladeinfrastruktur noch deutlich nachlegen – sowohl auf öffentlichen Flächen als auch im privaten Bereich. Auf öffentlichen Flächen müsste eine verbindliche Anzahl anhand ambitionierter Kriterien für zu errichtende Ladepunkte festgelegt werden, sagte Spiegel abschließend. Quelle/Weiter Informationen: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Pressemitteilung vom 4. März 2021