Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist in Kraft getreten

Juni 2021

Das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) wurde am 17. Juni im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 18. Juni 2021 in Kraft getreten.


Mai 2021

Bundesrat: Vereinfachte Betriebsratswahlen und Versicherungsschutz im Home-Office

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 28. Mai 2021 in verkürzter Frist das erst eine Woche zuvor vom Bundestag beschlossene Betriebsrätemodernisierungsgesetz gebilligt, das insbesondere der Abnahme der Zahl von Betriebsratsgremien entgegenwirken soll. Es enthält auch Verbesserungen für das Arbeiten im Home-Office.

Ausweitung des Kündigungsschutzes
Zur Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen erweitert das Gesetz die Möglichkeiten für ein vereinfachtes Wahlverfahren. Außerdem verbessert es den Kündigungsschutz der Beschäftigten, die zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung einladen oder die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen. Sie sind künftig vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unkündbar.

Teilhabe jüngerer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Das Mindestalter für die Wahlberechtigung beträgt künftig 16 statt bisher 18 Jahre. Um die Teilhabe von Auszubildenden zu verbessern, entfällt die Altersgrenze bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Einsatz von KI und virtuelle Betriebsratssitzungen
Das Gesetz stellt klar, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen unter Einsatz von künstlicher Intelligenz gelten. Die Rechte des Betriebsrats bei der Festlegung von Auswahlrichtlinien zur Personalauswahl finden auch dann Anwendung, wenn diese Richtlinien ausschließlich oder mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt werden. Beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik im Unternehmen gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen für Informations- und Kommunikationstechnik für die Einbindung des Betriebsrats als erforderlich.

Die aufgrund der Covid-19-Pandemie befristet eingeführte Zulassung virtueller Betriebsratssitzungen wird zu einer dauerhaften Regelung umgestaltet.

Hintergrund: Zahl der Betriebsräte geht zurück
2019 hatten laut Gesetzesbegründung nur noch neun Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Westdeutschland und zehn Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Ostdeutschland einen Betriebsrat. Damit seien lediglich rund 41 Prozent der Arbeitnehmer in Westdeutschland sowie 36 Prozent in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten. Dies könne daran liegen, dass besonders kleine Unternehmen bewusst auf die Gründung eines Betriebsrats verzichten, weil das reguläre Wahlverfahren organisatorisch zu aufwändig erscheine. Teilweise verhinderten die Arbeitgeber Berichten zufolge auch die Gründung von Betriebsräten.

Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten im Homeoffice
Anders als bislang beschränkt sich der Unfallversicherungsschutz bei der Heimarbeit künftig nicht mehr auf so genannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, sondern wird auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang ausgeweitet.

Darüber hinaus wird er bei Homeoffice-Tätigkeit auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen. Zu Förderung mobiler Arbeit und zum Schutz der Arbeitnehmer im Home-Office wird ein neues Mitbestimmungsrecht zur Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt.

Weitere Schritte
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet. Dann kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag danach in Kraft treten. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 28. Mai 2021