BFH bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuermodells von Baden-Württemberg

Mai 2026

Der Bundesfinanzhof hat am 20. Mai 2026 in zwei Grundsatzverfahren entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg verfassungskonform ist. Die Richter wiesen damit Klagen gegen das seit 2025 geltende Bodenwertmodell zurück, das ausschließlich den Grundstückswert ohne Gebäude berücksichtigt.

 


Kernpunkte der Entscheidung

In den Verfahren II R 26/24 und II R 27/24 hatten Grundstückseigentümer aus Karlsruhe und Stuttgart gegen die neue Bewertungsmethode geklagt. Sie bemängelten insbesondere, dass aufstehende Gebäude keine Berücksichtigung finden und individuelle Grundstücksmerkmale wie Teilflächen mit unterschiedlicher Nutzung oder Lärmbelastung unbeachtet bleiben.

Der BFH bestätigte jedoch die Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Modells: Die Bewertung erfolgt durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert – unabhängig von Bebauung oder individuellen Besonderheiten. Diese Typisierung sei im Massenverfahren der Grundsteuerfestsetzung zulässig und verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Verfassungsrechtliche Würdigung

Das Gericht sah die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit gewahrt. Baden-Württemberg habe einen doppelten Belastungsgrund gewählt: die Teilhabe an kommunaler Infrastruktur (Äquivalenzprinzip) und die im Bodenwert verkörperte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Dass Gebäude unberücksichtigt bleiben, sei verfassungsrechtlich unbedenklich, da sich kommunale Infrastrukturleistungen primär im Bodenwert niederschlagen. Zudem werde die Wohnnutzung durch eine 30-prozentige Ermäßigung der Steuermesszahl berücksichtigt.

Als Korrektiv für atypische Fälle verwies der BFH auf die Nachweismöglichkeit eines niedrigeren Grundsteuerwerts bei Abweichungen über 30 Prozent – eine großzügigere Regelung als im Bundesmodell (40 Prozent).  Die vollständig abgefassten Urteile in beiden Verfahren werden in einigen Wochen auf der Homepage des BFH unter www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidungen/entscheidungen-online/ veröffentlicht.

Ausblick

Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erfolgt nicht. Für die Landesmodelle Hamburg und Hessen sind mündliche Verhandlungen im November 2026 geplant, für Bayern in der ersten Jahreshälfte 2027  (siehe www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/). Die vollständigen Urteilstexte werden in den kommenden Wochen auf der BFH-Website veröffentlicht.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nr. 032/26 vom 20. Mai 2026 (Link öffnet neues Fenster)

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