Bis zu 150.000 Euro Förderung für Projekte aus gemeinwohlorientierter Weiterbildung – Förderanträge bis zum 15. Dezember einreichen

Oktober 2020

Weiterbildungseinrichtungen sind auch Orte der Begegnung und des Austauschs und daher von den Corona-bedingten Einschränken in besonderem Maße betroffen. Dennoch haben sie in kürzester Zeit vielfältige Angebote und kreative Lösungen entwickelt, um mit Teilnehmenden in Kontakt zu bleiben und ihre wichtige Arbeit fortzusetzen. Das Innovationspotenzial der gemeinwohlorientierten Weiterbildungsstätten möchte die Landesregierung nun mit dem Förderaufruf "Die Krise als Chance – Innovationen in der Weiterbildung" weiter stärken. Insgesamt werden dafür bis zu 150.000 Euro an Fördermitteln für bis zu 15 Projekte zur Verfügung gestellt. Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden, Fristende ist der 15. Dezember 2020.

Die Projekte können sich zum Beispiel mit der Frage beschäftigen, wie digital und analog die gemeinwohlorientierte Weiterbildung sein soll bzw. bleiben wird. Die Projekte sollen möglichst über den Organisationsbereich einer Einrichtung oder einer Landesorganisation hinauswirken und damit in besonderer Weise der trägerübergreifenden Zusammenarbeit dienen.

Antragsberechtigt sind Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen und nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Einrichtungen in anderer Trägerschaft.

Weitere Informationen sowie das Formblatt für die Interessenbekundung finden Sie auf der Internetseite des Kulturministeriums NRW.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 15. Oktober 2020