BMU verstärkt Förderung des kommunalen Klimaschutzes

Oktober 2018

Das Bundesumweltministerium (BMU) veröffentlichte am 1. Oktober die novellierte Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld), mit der ab dem 1. Januar 2019 Kommunen noch mehr Gelegenheiten erhalten sollen, sich für den Klimaschutz stark zu machen.

Seit zehn Jahren fördert das BMU mit der Kommunalrichtlinie den Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Über 12.500 Projekte in mehr als 3000 Kommunen sind bereits gefördert worden. Zusätzliche Investitionen von mehr als 900 Millionen Euro wurden ausgelöst. Die neue Kommunalrichtlinie bietet Förderung für nachhaltige Mobilität, zum Beispiel für den Bau neuer Radwege oder die Nutzung smarter Datenquellen für eine intelligente Verkehrssteuerung. Um die Optimierung des Energieverbrauchs in Kommunen zu verbessern, wird künftig die Einführung von kommunalem Energiemanagement gefördert. Auch eine klimafreundlichere Abwasserbehandlung in Kläranlagen gehört zu den neuen Angeboten. Neu ist zudem die Förderung für die Sammlung von Garten- und Grünabfällen, Bio-Vergärungsanlagen und Anlagen zur Trinkwasserversorgung.

Die bestehende Förderung, etwa für energieeffiziente Beleuchtungstechnologien oder die Anstellung von Klimaschutzmanagerinnen und -managern, bleibt erhalten. Finanzschwache Kommunen, Bildungsträger und Sportvereine unterstützt das Bundesumweltministerium auch weiterhin mit erhöhten Zuschüssen.

Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfreie Beratung an (telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de). Quelle: Pressemitteilung Nr. 189/18 des Bundesumweltministerium vom 1. Oktober 2018

Weitere Informationen:
Informationen zum Förderprogramm Kommunalrichtlinie auf www.Klimaschutz.de

Kommunalrichtlinie auf www.Klimaschutz.de