Vergabe- und Bauvertragsrecht
- Termin
- 12.05.2025 - 13.05.2025
- Ort | Bundesland
- Potsdam | Brandenburg
- VA-Typ | Nr.
- Präsenzveranstaltung | BB250800
Zum 1. Januar 2025 wurde in Brandenburg die Kommunale Haushalts-und Kassenverordnung geändert (KomHKV v. 27.11.2024, GVBl. Teil II, Nr. 102). Die Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge finden sich nunmehr im neuen § 28 KomHKV.
Die bisherigen befristeten Erleichterungen für kommunale Vergabestellen für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen und für Vergaben im Kontext mit Flüchtlingsunterkünften wurden bis zum 31.12.2025 verlängert.
Die Wertgrenzen für Vergabeverfahren für kommunale Vergabestellen wurden beibehalten:
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
Vergabe von Bauleistungen