Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) in Kraft

Februar 2024

Mit dem Bürgerenergiegesetz NRW, das der Landtag im Dezember 2023 verabschiedete,  wird die Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Standortgemeinden am wirtschaftlichen Ertrag von Windenergieanlagen geschaffen. Ziel ist es, durch die finanzielle Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Bau und Betrieb von neuen Windenergieanlagen ein größtmögliches Maß an Akzeptanz der Windenergie zu erreichen und den Ausbau dieser zu beschleunigen. Das Gesetz soll dazu beitragen, die regionale Wertschöpfung im Umfeld von Windenergieanlagen zu erhöhen, die Akteursvielfalt in der Energiewende zu steigern und die Erfolgschancen für Windenergieprojekte durch sinnvolle Kommunikations- und Beteiligungsprozesse unter Einbezug aller relevanten Anspruchsgruppen vor Ort zu verbessern. In Ermangelung einer bundeseinheitlichen Beteiligungsverpflichtung sieht dieses Gesetz als Regelfall eine Beteiligungsvereinbarung nach § 7 vor, die sich wertmäßig an der Ersatzbeteiligung nach § 8 ausrichten soll.

Quelle/Weitere Informationen zum Gestz: Recht.NRW.de bestens informiert

 

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