Bundesfinanzhof hält Grundsteuer "Bundesmodell" für verfassungskonform

Dezember 2025

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in drei Verfahren (Rechtssachen II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sogenannten Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 herangezogen werden, für verfassungskonform hält. Die drei Klagen von Wohnungseigentümern aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin wurden abgewiesen.

Der BFH bestätigte inhaltlich die Auffassungen der Vorinstanzen und versagte den Revisionen in der Sache den Erfolg. Er ist nicht von der Verfassungswidrigkeit der in den Streitfällen anzuwendenden Regelungen überzeugt; eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG kommt daher nicht in Betracht.

Zur Begründung führt der BFH aus, die aktuellen Bewertungsregelungen entsprechen den verfassungsrechtlichen Vorgaben, der allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) werde nicht verletzt. Der Gesetzgeber dürfe bei der Ausgestaltung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen.

Die vollständig abgefassten Urteile in allen drei Verfahren werden Anfang 2026 vorliegen und auf der Homepage des BFH unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidungen/entscheidungen-online/ veröffentlicht. Eine Woche vor Veröffentlichung wird ein zeitlicher Hinweis als Pressemitteilung unter www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemitteilungen/ abrufbar sein.

Auswirkungen auf Steuerpflichtige

Die drei aktuellen Entscheidungen sind auch für Wohnungseigentümer in den Ländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen von Bedeutung, da diese Länder ebenfalls das "Bundesmodell" verwenden.

Für Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben die aktuellen Entscheidungen keine Konsequenzen, da diese Länder eigene Grundsteuermodelle verwenden.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesfinanzhof, Pressemitteilung vom 10. Dezember 2025

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