Die Bundesregierung hat am 5. November 2025 den von dem Bundesminister für Verkehr vorgelegten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Er legt die Grundlage für digitale Leistungen im Bereich Verkehr. Die Änderungen sind Voraussetzung, um die weiteren Einzelheiten dieser Projekte zu regeln.
Die konkreten Maßnahmen im Einzelnen
- Digitaler Führerschein: Der Gesetzentwurf legt die Rechtsgrundlagen für die Einführung eines digitalen Führerscheins. Künftig wird das Dokument über das Smartphone abrufbar und somit digital nachweisbar sein. Dies soll Bürgerinnen und Bürger im Alltag helfen, z. B. bei der Nutzung von Mietwagen- und Carsharing-Angeboten. Ziel ist, den nationalen digitalen Führerschein Ende 2026 zur Verfügung zu stellen, d. h. deutlich vor dem Einführungsdatum 2030 für den einheitlichen und EU-weit gültigen digitalen Führerschein. Von Beginn an werden die technischen Vorgaben für die EUDI-Wallet mitgedacht.
- Digitale Parkraumkontrolle: Mit dem Gesetzentwurf werden den Kommunen zeitgemäße Handlungsspielräume für eine wirksame Parkraumbewirtschaftung gegeben. Der Ersatz von Papier-Parkscheinen durch eine kennzeichenbasierte Kontrolle mittels Scan-Fahrzeugen soll die Effektivität von Parkraumkontrollen steigern. Die Kontrolle geht schneller und ist genauer. Auch Autos, die beispielsweise Rettungswege oder Radwege blockieren, können schneller erkannt werden, was die Verkehrssicherheit erhöht.
- Fahrzeugdaten: Die Fahrzeugdaten in den Datenbanken des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) sollen zeitgemäß digital und adressatenfreundlicher nutzbar gemacht werden. Das KBA wird auf der Internetseite einen einfachen Zugang einrichten, um auf technische Fahrzeugdaten zugreifen zu können. Mit der jeweiligen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (sog. Fahrgestellnummer) soll künftig jeder Auskünfte über Fahrzeugrückrufe sowie über die technischen Daten eines Fahrzeugs (sog. Übereinstimmungsbescheinigungen) fahrzeuggenau abrufen können. Für die Inbetriebnahme dieser Angebote bedarf es der datenschutzrechtlichen Grundlagen in diesem Gesetzentwurf.
- Bewohnerparken: Die enge Verordnungsermächtigung zur Einräumung von Parkbevorrechtigungen soll gelockert und die Einbeziehung anderer Gruppen (z. B. ortsansässige Betriebe, Handwerker) ermöglicht werden.
Zur Steigerung der Verkehrssicherheit enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus folgende Änderung:
- Punktehandel: Um die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen, wird der sogenannte Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße ausdrücklich verboten. Das Verbot betrifft auch dessen Angebot und bloße Versuche. Gewerbsmäßige Handlungen werden sanktioniert und sind mit einer hohen Geldbuße bis zu 30.000 Euro bedroht. Damit sollen insbesondere gewerbliche Anbieter abgeschreckt werden, die Ermittlung zu Verkehrsverstößen und ihre Folgen auf andere Personen abzulenken.
Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BR-Drucksache 647/25) wurde dem Bundesrat zugeleitet. Eine erste Beratung fand am 17. November 2025 im Verkehrsausschuss statt.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr, Pressemitteilung vom 5. November 2025 / DIP Deutscher Bundestag zum Gesetzgebungsverfahren, Stand: 18.11.2025