Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des § 23 Allgemeinen Eisenbahn Gesetztes verabschiedet. Dieser regelt die Nutzung ehemaliger Bahnflächen.
Bundesminister Patrick Schnieder: "Es ist den Menschen in unserem Land nicht vermittelbar, wenn zahlreiche sinnvolle Stadtentwicklungsprojekte blockiert werden, obwohl für die betroffenen Flächen weder ein Verkehrsbedürfnis noch eine langfristige Nutzungsperspektive für den Bahnbetrieb besteht. Natürlich müssen wir auch in unseren dicht besiedelten Räumen dafür sorgen, dass auch perspektivisch ausreichend Flächen für einen zunehmenden Bahnverkehr zur Verfügung stehen. Aber die Gesetzesanpassung der letzten Legislatur ist hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Wir wollen schnellstmöglich Vernunft walten lassen und dafür sorgen, dass ehemalige Bahnflächen u.a. wieder für den Wohnungsbau genutzt werden können."
Die Formulierungshilfe soll einen ausgewogenen und pragmatischen Kompromissvorschlag bieten, der auf den Erhalt von Schieneninfrastruktur gerade auch im Hinblick auf mögliche Reaktivierungen abzielt, und zugleich die Voraussetzungen für einen sachgerechten Interessenausgleich mit anderen Belangen wie z.B. der kommunalen Stadtplanung ermöglicht. Die Bundesregierung will so die Grundlage für eine schnelle Lösung schaffen. Das weitere Verfahren liegt nun in der Hand der Fraktionen.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr, Pressemitteilung Nr. 027/2025 vom 28. Mai 2025