Am 21. Januar 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen Industrieemissions-Richtlinie (Industrial Emissions Directive "IED 2.0") verabschiedet. Ziel ist es, europäische Umweltstandards in nationales Recht zu integrieren und gleichzeitig Investitionsanreize für die Industrie zu schaffen.
Die EU-Richtlinie muss bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Europäische Kommission hat Mitte Dezember 2025 ein ergänzendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltvorschriften in den Bereichen Industrieemissionen vorgestellt, den so genannten EU-Umwelt Omnibus. Dieser soll Unternehmen entlasten und zugleich die zentralen Umweltziele beibehalten. Das nun vom Bundeskabinett verabschiedete Umsetzungspaket berücksichtigt die Vorschläge dieses Pakets bereits, zum Beispiel bei der Festlegung der Übergangsfristen oder möglichen Vereinfachungen.
Die Bundesregierung hat im Zuge der Umsetzung zudem verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren angestoßen, die im Rahmen der Modernisierungsagenda und des Deutschlandpaktes vereinbart wurden. Wichtige Beispiele sind die Ausweitung der Nutzung eines vereinfachten und beschleunigten Genehmigungsverfahrens oder der Möglichkeit, flexible Rahmengenehmigungen für Chemieanlagen zu erteilen.
Die Referentenentwürfe zur Umsetzung wurden im Austausch mit den Verbänden und den Ländern entwickelt und bereits im Vorfeld mit Praxischecks auf Umsetzbarkeit überprüft. Das Gesetz muss nun den Bundestag passieren und danach zusammen mit einer dazugehörigen Verordnung zur Umsetzung der IED in den Bundesrat eingebracht werden.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Pressemitteilung vom 21. Januar 2026