Bundeskabinett beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Dezember 2025

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 das von Bundesminister Patrick Schnieder vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und leitet einen grundlegenden Modernisierungsschub für Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten ein. Ziel ist es, Verfahren deutlich zu vereinfachen, zu digitalisieren und erheblich zu beschleunigen – damit Sanierungen und Ausbauten schneller umgesetzt werden können.

Denn Deutschland steht vor einer zentralen Zukunftsaufgabe: Marode Brücken, überlastete Schienenwege und sanierungsbedürftige Wasserstraßen treffen bislang auf langwierige und komplexe Genehmigungsprozesse. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz setzt hier an und schafft durch die Änderung maßgeblicher Verfahrens-, Fachplanungs- und Umweltvorschriften die rechtlichen Voraussetzungen für mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit beim Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur.

Im Zuge der politischen Einigung zu den Inhalten des Gesetzes am 10./11. Dezember 2025 wurde festgelegt, dass weitergehende Änderungen im Umweltrecht auf Grundlage der Regelungsvorschläge des BMV durch ein zweites Gesetzgebungspaket bis Ende Februar durch das Bundesumweltministerium (BMUKN) vorgelegt werden.

Informationen zu den zentralen Inhalten des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes finden Sie hier: www.bmv.de/infopapier-infrastruktur-zukunftsgesetz

Der Gesetzesentwurf ist unter nachfolgendem Link abrufbar: www.bmv.de/entwurf-infrastruktur-zukunftsgesetz

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr, Pressemitteilung vom 17. Dezember 2025

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