Bundeskabinett beschließt neues Düngegesetz

Mai 2023

Die Bundesregierung hat am 31. Mai 2023 den von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Entwurf für ein neues Düngegesetz beschlossen. Ziel der Regierung ist es, eine zukunftsfeste Düngepraxis und Verlässlichkeit für die Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen, um Gewässer sauber zu halten. Zentrales Ziel ist es, das Verursacherprinzip weiter zu stärken.

Die Anpassungen des Düngegesetzes sind rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können. Zudem werden einige Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung  zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt.

Mit dem neuen Düngegesetz sollen künftig die Düngedaten der Höfe mit einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium ein wichtiger Fortschritt, denn so könne endlich geprüft werden, wie wirksam die Düngeregeln sind. Mittelfristig könnten die Betriebsdaten die Basis für passgenaue Änderungen der Düngeverordnung, mit denen gezieltere Maßnahmen erarbeitet werden können, um etwa Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten. Damit wird das Verursacherprinzip im Düngerecht gestärkt.

Mit den Änderungen des Düngerrechts will das BMEL:

  • das Verursacherprinzip stärken: Wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährdet, wird perspektivisch in die Pflicht genommen. Wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden. Es sei notwendig, in Deutschland endlich ein noch stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder zu schaffen – insbesondere in den „Roten Gebieten“, also in Zonen mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers.
  • die Daten bzgl. Nährstoffen und Düngepraxis landwirtschaftlicher Betriebe nachvollziehen und bewerten, um darauf aufbauend für die Betriebe gezielte Maßnahmen abzuleiten.
  • eine größere Flexibilität ermöglichen, um z. B. den Geltungsbereich der Stoffstrombilanz direkt in der Verordnung zu regeln.
  • die gute fachliche Praxis im Umgang mit Nährstoffen auf einzelbetrieblicher Ebene detaillierter und besser regeln und damit eine präzisere Bilanzierung und Bewertung von Nährstoffflüssen ermöglichen – mit dem Ziel, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden und damit auch den Betrieben Optimierungsmöglichkeiten zu geben.
  • bestehende Vorschriften harmonisieren, wie etwa die Schwellenwerte, die einen Betrieb zur Stoffstrombilanz verpflichten. Hier sollen die Schwellenwerte entsprechend der Düngeverordnung ausgerichtet werden.
  • den Mehraufwand für die Betriebe verringern, indem einmal erhobene Daten besser bzw. mehrfach verwendet werden.
  • die Instrumente für einen zielgerichteten Vollzug der Düngeregeln stärken, indem z. B. eine Ordnungswidrigkeit bei mehrfach wiederholter Nichteinhaltung der zulässigen Bilanzwerte eingeführt wird.

Das neue Düngegesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

Hintergrund
Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Betroffen sind vor allem Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau. Zu hohe Stickstoffeinträge in Böden gefährden die biologische Vielfalt, überdüngen die Gewässer und verschärfen die Klimakrise. Die hohen Nitratbelastungen in Grundwasser und in Flüssen, Seen und Feuchtgebieten gefährden die Ökosysteme und erhöhen die Kosten für die Bereitstellung sauberen Trinkwassers. Im deutschlandweiten Durchschnitt liegt der Stickstoffüberschuss derzeit bei etwa 80 Kilogramm pro Hektar.

Die Nitratbelastungen resultieren aus unzureichenden Vorschriften in der Vergangenheit, aus standortbedingten Voraussetzungen mit einer geringen Grundwasserneubildungsrate und aus mangelnden Vollzugsvorgaben bzw. Kontrolle der Düngeregeln. So war die Düngung in einigen Regionen nicht immer bedarfsgerecht. Aus diesem Grund hatte die EU-Kommission die Bundesregierung seit 2012 aufgefordert, die Düngeregeln entsprechend anzupassen.

Es gilt, drastische Strafzahlungen wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie endgültig abzuwenden. Deutschland hatte der EU-Kommission ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung von 2020 zugesagt. Die EU-Kommission machte deutlich, dass sie von Deutschland ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System erwartet.

Allgemeine Informationen zum Thema Düngung und Vertragsverletzungsverfahren finden Sie hier.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Pressemitteilung vom 31. Mai 2023