Die Bundesregierung hat am 21. Januar 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes beschlossen. Ziel ist die Anpassung an internationale und europäische Standards sowie die Umsetzung von Koalitionsvereinbarungen und dem Bund-Länder-Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Wesentliche Neuerungen
- Klagerecht für Umweltverbände: Anpassung an internationale und europäische Standards.
- Anerkennung von Stiftungen: Künftig können auch Stiftungen als klageberechtigte Umweltvereinigungen anerkannt werden.
- Anerkennung von klageberechtigten Umweltvereinigungen: Deutlichere Ausrichtung auf die räumliche und inhaltliche Betroffenheit
- Beschleunigung von Verfahren: Einführung einer Klageerwiderungsfrist und Konkretisierung der Missbrauchsklausel.
- Aufschiebende Wirkung: Wegfall bei Rechtsbehelfen gegen Infrastrukturvorhaben; Eilrechtsschutz bleibt bestehen.
Hintergrund und Ziel
Vor allem der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt. Der Entwurf zielt darauf ab, effektiven Rechtsschutz und zügige Umsetzung von Vorhaben in Einklang zu bringen.
Nächste Schritte
Nach dem Kabinettbeschluss wird der Gesetzentwurf im Bundesrat und Bundestag behandelt. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Pressemitteilung vom 21. Januar 2026