Bundeskabinett: "Public-Viewing-Verordnung" als Ausnahme beim Lärmschutz beschlossen

März 2024

Das Bundeskabinett beschloss am 20. März 2024 auf Initiative des Bundesumweltministeriums die "Public-Viewing-Verordnung". Mit der Verordnung bekommen die Kommunen die Möglichkeit, während der Fußball-Europameisterschaft der Männer im Juni und Juli 2024 Public-Viewing-Veranstaltungen zu genehmigen, die über 22 Uhr hinausgehen.

Von den insgesamt 51 Spielen beginnen 26 Spiele um 21 Uhr. Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, ist eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig. Sie erstreckt sich über die gesamte Dauer der Europameisterschaft vom Eröffnungsspiel am 14. Juni bis zum Finale am 14. Juli 2024. Die Verordnung soll den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen erweitern, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen diese im Einzelfall abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen der Europameisterschaft und dem Schutz der Nachtruhe. Es müssen neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.

Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und 2022 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 gab es vergleichbare Verordnungen.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 20. März 2024

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