Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts verabschiedet. Das "Baugesetzbuch-Upgrade" soll Planungsverfahren beschleunigen, den Wohnungsbau rechtlich priorisieren und Kommunen wirksamere Instrumente gegen verwahrloste Immobilien an die Hand geben.
Wohnungsbau erhält gesetzlichen Vorrang
In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten wird der Wohnungsbau künftig als überragendes öffentliches Interesse eingestuft. Dies verschafft entsprechenden Bebauungsplänen rechtliche Priorität. Erstmals wird zudem ein raumordnungsrechtliches Instrument eingeführt, das einen Ausgleich zwischen Gebieten mit Wohnraumengpässen und solchen mit verfügbaren Flächenpotenzialen schaffen soll.
Digitalisierung als Beschleunigungsfaktor
Kommunen werden verpflichtet, Planungsverfahren digital abzubilden. Der einheitliche Standard XPlanung ermöglicht medienbruchfreien Datenaustausch, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt digital und kann einstufig durchgeführt werden. Eine "Verfahrensampel" informiert Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich über den Verfahrensstand – kombiniert mit verkürzten Fristen soll dies Transparenz schaffen und Planungsprozesse beschleunigen.
Fokussierte Umweltprüfungen
Vertiefte Umweltprüfungen sollen künftig nur noch dort erfolgen, wo sie tatsächlich erforderlich sind. Wo möglich, werden sie vom Bebauungsplan- in das spätere Zulassungsverfahren verlagert. Bundesministerin Verena Hubertz betont, dies entlaste Kommunen und beschleunige Verfahren "ohne Abstriche beim Umweltschutz".
Klimaanpassung und kommunale Handlungsfähigkeit
Das Gesetz soll Kommunen ermöglichen, stadtweite Durchgrünungsmaßnahmen umzusetzen – als Schutz vor Hitze und Starkregen. Gegen Schrottimmobilien erhalten sie erweiterte Befugnisse: erleichtertes Vorkaufsrecht, vereinfachte Instandsetzungsgebote und in Extremfällen die Möglichkeit zur Enteignung.
Weitere Neuerungen betreffen die Raumplanung, die künftig Krisen- und Verteidigungsaspekte berücksichtigen muss, sowie erleichterte Standortwahl für Feuer- und Rettungswachen. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Pressemitteilung vom 27. Mai 2026