Mit einer am 6. März 2026 gefassten Entschließung (BR Drs. 14/26) schlägt der Bundesrat ein schnelleres Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung.
Die Länder fordern bessere Bleiberechtsperspektiven für gut integrierte geflüchtete Menschen, die arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren. Es brauche praxisnahe und wirksame Instrumente, die es Geflüchteten erleichtern, sich zu integrieren und dauerhaft am Arbeitsleben teilzunehmen. Dies würde sich positiv auf die Planungssicherheit sowohl der betroffenen Personen als auch der Betriebe auswirken, so der Bundesrat.
Mindestaufenthaltsdauer für Bleiberecht soll sinken
Konkret schlägt die Länderkammer vor, dass Geduldete, die mindestens drei Jahre in Deutschland leben und seit einem Jahr einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, künftig ein Bleiberecht erhalten sollen. Im Koalitionsvertrag sind bisher noch vier Jahre Aufenthaltsdauer festgeschrieben. Drei Jahre seien jedoch für engagierte Zugewanderte in der Regel ausreichend, um ihre Integrationsleistungen – sprachlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich – nachzuweisen. Zudem würde eine Verkürzung integrationsfördernde Signale setzen und den Verwaltungsaufwand verringern.
Mehr Rücksicht auf Arbeit und Ausbildung
Von den im Aufenthaltsgesetz geregelten Möglichkeiten einer Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung profitierten bislang lediglich 2,3 Prozent der Geduldeten. Daher solle die Bundesregierung Maßnahmen entwickeln, mit denen Geflüchtete besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können, fordert der Bundesrat. Dabei sei stärker zu berücksichtigen, dass sie sich in Ausbildung oder Beschäftigung befinden.
Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung weitergeleitet. Feste Vorgaben, ob, wann und wie diese sich mit den Vorschlägen der Länder auseinandersetzt, gibt es nicht.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 06. März 2026