Bundesrat billigt 12 Euro Mindestlohn ab 1. Oktober

Juni 2022

Zum 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Dies hat der Bundestag am 3. Juni 2022 beschlossen – der Bundesrat billigte am 10. Juni 2022 das Gesetz abschließend. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend in Kraft treten.

Ausnahme vom üblichen Vorgehen
Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die so genannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 Euro angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung.

Auch Mini- und Midijob-Grenze steigen
Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – die sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie passt sich künftig gleitend an.

Die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt.

Impuls für die wirtschaftliche Erholung
Die Erhöhung betrifft nach Angaben der Bundesregierung, die das Vorhaben ursprünglich auf den Weg gebracht hatte, mehr als sechs Millionen Menschen. Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken und einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung zu geben.

Rasches Inkrafttreten geplant
Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen können – u. a. auch bei Tarifvertragsverhandlungen. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 10. Juni 2022


April 2022

Bundesregierung legt Mindestlohnerhöhungsgesetz vor

Die Bundesregierung will den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Hierfür hat sie den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes (20/1408) vorgelegt. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden.

Zugleich will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt.

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll nach dem Willen der Bundesregierung von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden. Damit will sie eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt erreichen.

Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) Nr. 178


April 2022

Bundesrat unterstützt Regierungspläne zum neuen Mindestlohn

Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bundesregierung, den Mindestlohn um 1. Oktober per Gesetz auf 12 Euro zu erhöhen. In seiner Stellungnahme vom 8. April 2022, die zunächst der Bundesregierung, dann dem Bundestag vorgelegt wird, bittet er um Prüfung, welche Anreize unterhalb der gesetzlichen Ebene möglich sind, um die Arbeitgeberseite zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu motivieren.

Was die Bundesregierung plant
Der Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett sieht vor, zum 1. Oktober 2022 den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro brutto pro Stunde anzuheben, flankierend die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro. Zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro.

Ausnahme vom üblichen Vorgehen
Mit dem Entwurf weicht die Bundesregierung vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die so genannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Zukünftige Anpassungen sollen dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, erklärt die Bundesregierung.

Auch Mini- und Midijob-Grenze soll steigen
Die Anhebung des Mindestlohns soll sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung auswirken, sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht der Gesetzentwurf die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie soll sich künftig gleitend anpassen.

Damit sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt, will die Bundesregierung auch die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs, also eine Beschäftigung im Übergangsbereich, von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich anheben. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten.

Impuls für die wirtschaftliche Erholung
Die geplante Erhöhung betrifft nach Angaben der Bundesregierung mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und Frauen. Sie möchte damit die Kaufkraft stärken und einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung geben.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 8. April 2022


Februar 2022

12 Euro Mindestlohn ab 1. Oktober

Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres auf 12 Euro angehoben wird. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht. Mit dem Gesetzentwurf wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Zeitstunde umgesetzt. Diese Mindestlohnhöhe entspricht ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die im europäischen Diskurs für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgen weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission, erstmals wieder bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Als Folgeänderung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns enthält der Entwurf eine Anpassung der Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung, die Ausnahmen von den Dokumentationspflichten der §§ 16, 17 Mindestlohngesetz vorsieht.

Quelle/Mehr Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Meldung vom 23. Februar 2022