Bundesrat billigt BAföG-Reform

Juli 2022

Am 8. Juli 2022 hat der Bundesrat die 27. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gebilligt, die der Bundestag am 23. Juni 2022 verabschiedet hatte.

Höhere Bedarfssätze, Freibeträge und Altersgrenzen
Zum 1. August 2022 erhöhen sich die Bedarfsätze um 5,75 Prozent, die Freibeträge um 20,75 Prozent. Damit sollen die steigenden Lebenshaltungskosten abgefedert werden.

Der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende liegt künftig bei 360 Euro, der Vermögensfreibetrag von Geförderten bis zum 30. Lebensjahr bei 15.000 Euro sowie für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, bei 45.000 Euro. Die Altersgrenze zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnittes wird vereinheitlicht und auf 45 Jahre angehoben.

Erlass der Darlehensrestschuld
Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren für Altfälle gilt künftig auch für jene Rückzahlungsverpflichteten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist der vorangegangenen 26. BAföG-Novelle den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.

Nächste Änderung bereits auf dem Weg
Ebenfalls am 8. Juli 2022 hat sich der Bundesrat mit Plänen zur nächsten, der 28. BAföG-Änderung befasst: Er äußerte keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der diese zur Ausweitung des Berechtigtenkreises im Falle einer nationalen Notlage vorsieht. Vermutlich im Herbst kommt die Vorlage nochmal zur abschließenden Beratung in den Bundesrat. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 8. Juli 2022


Juni 2022

BAföG-Novelle: Höhere Freibeträge und neue Altersgrenzen beschlossen

Der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am 22. Juni 2022 in seiner Sitzung die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Mit der Zustimmung der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke wurde der Gesetzentwurf zum 27. BAföG-Änderungsgesetz (BT Drs. 20/1631) in geänderter Fassung angenommen. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD lehnten den Gesetzentwurf ab.

Unter anderem sieht der Gesetzentwurf in geänderter Fassung vor, dass die Bedarfssätze aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten um 5,75 Prozent steigen sollen - ursprünglich war eine Steigerung um fünf Prozent vorgesehen. Auch die Freibeträge von BAföG-Empfängern sollen nun um 20,75 Prozent statt um 20 Prozent steigen. Geplant ist, dass die neuen Regelungen mit Beginn des Wintersemesters beziehungsweise zum neuen Schuljahr in Kraft treten.

Außerdem soll die Altersgrenze für BAföG-Empfänger in Zukunft auf 45 Jahre angehoben werden. Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren solle mit dem 27. BAföG auch für die Rückzahlungsverpflichteten gelten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist des 26. BAföGs den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Beantragung zukünftig nicht mehr zwingend die Schriftform bedarf, sondern auch digital erfolgen kann.

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf. Mehrere Änderungsanträge der AfD-Fraktion sowie ein Änderungs- und Entschließungsantrag der Union wurden von den restlichen Fraktionen abgelehnt. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 22. Juni 2022