Bundesrat billigt Bundestagsbeschluss zum Rückführungsverbesserungsgesetz trotz fachlicher Bedenken

Februar 2024

Am 2. Februar 2024 billigte der Bundesrat das so genannte Rückführungsverbesserungsgesetz aus dem Bundestag, indem er auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtete (BR- Drs. 21/24). Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Wesentlichen am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung äußert der Bundesrat fachliche Bedenken zur gesetzlichen Pflicht, Betroffenen bei richterlichen Anordnungen von Abschiebehaft bzw. Ausreisegewahrsam von Amts wegen einen Anwalt zu bestellen. Er weist auf Schwierigkeiten in der Vollzugspraxis und auf das unklare Verhältnis zu einer bereits existierenden Norm im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hin, die in erforderlichen Fällen die Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten regelt.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, die Anwendung der neuen Regelung in der Praxis zu prüfen und - soweit erforderlich - das Verhältnis der beiden Normen gesetzlich klarzustellen.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst - feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Quelle/Weitere Informationen:  Bundesrat KOMPAKT vom 2. Februar 2024


Bundestag beschließt Rückführungsverbesserungsgesetz

Januar 2024: Der Bundestag hat am 18. Januar 2024 abschließend über den Regierungsentwurf zum Rückführungsverbesserungsgesetz beraten, das Rückführungen von Menschen ohne Bleibeperspektive in ihre Heimatländer vereinfachen soll. Im Anschluss wurde das Gesetz beschlossen (BT-Drucksache 20/10090, Gesetzentwurf, Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Inneres und Heimat).

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 18. Januar 2024 / Bundestag DIP


Begrenzung irregulärer Migration: Neue Regelungen sollen für mehr und schnellere Rückführungen sorgen

Oktober 2023: Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatam 11. Oktober 2023 ihren Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem als ein wesentlicher Schritt zur Begrenzung irregulärer Migration schnellere Rückführungen und Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht werden sollen. Dafür sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) ein Bündel an Maßnahmen vor, die effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsehen. Dabei geht es auch um die schnelle Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.

Länder und Verbände können nun zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen, parallel läuft die weitere Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf soll in Kürze vom Bundeskabinett beraten und beschlossen werden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir werden unserer humanitären Verantwortung für 1,1 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine und für Schutzsuchende aus anderen Regionen, in denen Krieg und Terror herrschen, gerecht. Das ist ein riesiger Kraftakt – vor allem unserer Kommunen, aber auch unserer gesamten Gesellschaft. Um dies gewährleisten zu können und das Grundrecht auf Asyl zu schützen, müssen wir zugleich die irreguläre Migration deutlich begrenzen.

Wer in Deutschland kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen. Die Zahl der Rückführungen ist in diesem Jahr schon um 27 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum, dennoch gibt es erheblichen Änderungsbedarf. Ich habe heute ein umfassendes Rückführungspaket vorgelegt, das ein Bündel restriktiver Maßnahmen vorsieht. Es soll in einer Vielzahl von Fällen die Möglichkeiten für die Rückführung verbessern und dabei auch ermöglichen, Straftäter und Gefährder konsequenter und schneller auszuweisen und abzuschieben, als es bislang gesetzlich möglich ist. Das gilt besonders für den Bereich der Organisierten Kriminalität, den wir noch entschiedener – auch durch Ausweisungen – bekämpfen. 

Wir schlagen diese Regelungen nach einem intensiven Abstimmungsprozess mit den für die Durchführung von Abschiebungen zuständigen Ländern und auch mit den kommunalen Spitzenverbänden vor. Wir wollen im engen Schulterschluss handeln."

Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht insbesondere vor:

  • Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden. Damit erhalten die Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten.
  • Die Ausweisung von Schleusern soll besonders forciert werden. Bei Personen, die mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe wegen eines Schleusungsdelikts verurteilt wurden, wiegt das Ausweisungsinteresse künftig besonders schwer, was eine Abschiebung erleichtert.
  • Die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen wird deutlich erleichtert und unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung bei hinreichenden Tatsachen, die eine Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung belegen, ermöglicht. Dies ist ein weiteres Instrument zur Bekämpfung von Strukturen der organisierten Kriminalität.
  • Die Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen wird ermöglicht, insbesondere um die Identität einer Person zweifelsfrei klären zu können.
  • Unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen sollen die Möglichkeiten zum Betreten weiterer Räumlichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Abschiebung die betroffene Person auch tatsächlich in der Gemeinschaftsunterkunft angetroffen wird.
  • Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden als eigenständiger Grund für Abschiebehaft geregelt.
  • Eine Abschiebung wird bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter 12 Jahren.
  • Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen künftig sofort vollziehbar sein, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
  • Darüber hinaus greift der Gesetzentwurf Vorschläge zur Entlastung der Ausländerbehörden auf. Konkret ist eine längere Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren (von drei auf sechs Monate) und von Aufenthaltserlaubnissen von subsidiär Schutzberechtigten (von einem auf drei Jahre) sowie von elektronischen Aufenthaltstiteln von Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU vorgesehen. 

Das Bundesinnenministerium hat damit die Regelungen, die es im August als Diskussionsentwurf vorgestellt hat, nun in einem Gesetzentwurf umgesetzt. Da es im Bereich der Abschiebung, die in der Zuständigkeit der Länder und kommunalen Behörden vor Ort liegt, besonders auf deren praktischen Bedarfe und Erfahrungen ankommt, wurden die Regelungsvorschläge mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden bereits erörtert.  

Die vorgeschlagenen Regelungen gehen auch auf die Ergebnisse der Spitzengespräche der Bundesinnenministerin mit Ländern und Kommunen sowie die Beschlüsse aus der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. Mai 2023 zurück.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 11. Oktober 2023

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