Bundesrat billigt Gebäudemodernisierungsgesetz

Juli 2026

Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung gebilligt. Ein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses scheiterte im Plenum. Das Gesetz tritt unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft und löst das seit 2023 geltende, politisch umstrittene Gebäudeenergiegesetz (sog. "Heizungsgesetz") ab.
 

Was sich ändert: Rückkehr zur Technologieoffenheit

Der wohl markanteste Einschnitt betrifft die Abkehr von der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch. Betriebsverbote für bestimmte Heizungstypen entfallen ebenfalls. Eigentümer können künftig frei zwischen Wärmepumpen, Hybridlösungen, Biomasse-Pelletheizungen sowie Gas- und Ölheizungen wählen. Die übergeordneten Klimaschutzziele bleiben nach Angaben der Bundesregierung gleichwohl verbindlich.

Schrittweise Beimischungspflicht: Die "Bio-Treppe"

Anstelle starrer Technologievorgaben setzt das Gesetz auf eine stufenweise Erhöhung des Pflichtanteils biogener Brennstoffanteile:

Pflichtanteil Bioheizstoffe

  • 2029: 10 %
  • 2030: 15 %
  • 2035: 30 %
  • 2040: 60 %

Als anrechenbare Bioheizstoffe gelten Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas sowie grüner Wasserstoff.

Neue Kostenteilung im Mietverhältnis

Bislang trugen Mieterinnen und Mieter die Betriebskosten fossiler Heizungen nahezu vollständig. Das GMG führt eine hälftige Kostenteilung ein: Ab 2028 werden Netzentgelte und CO₂-Kosten beim Einbau einer neuen Gasheizung zwischen Mietenden und Vermietenden geteilt. Ab 2029 gilt dies auch für den Preisanteil biogener Brennstoffe – allerdings begrenzt auf die ersten drei Stufen der Bio-Treppe. Die Kostenbeteiligung des Vermieters wird auf diesem Niveau eingefroren, auch wenn die vierte Stufe ab 2040 greift.

Für Kleinvermieter mit bis zu sechs Wohneinheiten in nicht angespannten Wohnungsmärkten gilt eine Härtefallregelung: Sie tragen zwar die CO₂-Kosten, sind jedoch von der Beteiligung an Biokraftstoff- und Netzentgeltkosten befreit.

Das Gesetz wird nun ausgefertigt, verkündet und tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 10. Juli 2026

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