Bundesrat erteilt Schnellladegesetz grünes Licht

Mai 2021

Die Länder haben im Plenum am 28. Mai 2021 den Beschluss des Bundestages gebilligt, mit einem „Schnellladegesetz“ Mittel für eine leistungsfähigere Ladeinfrastruktur für Elektroautos im Wege einer Ausschreibung bereitzustellen.

Bundesmittel für Ladeinfrastruktur
Gesetzgeberisches Ziel ist es, den bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Aufbau von öffentlich zugänglicher Infrastruktur für das schnelle Laden von reinen Batterieelektrofahrzeugen durch die Bereitstellung finanzieller Mittel zu unterstützen.

Europaweite Ausschreibung
Die in dem Gesetz in Grundzügen geregelte Ausschreibung soll den verlässlicher Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur durch private Betreiber zu einheitlichen nutzerfreundlichen Bedingungen sicherstellen.

Koordinierung durch das Ministerium
Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur obliegt künftig die Planung, Koordinierung und Überwachung von Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur sowie der finanziellen Mittel, um eine möglichst flächendeckende Versorgung bereits in der Markthochlaufphase zu ermöglichen.
Insbesondere soll die Infrastruktur gefördert werden, solange noch kein flächendeckendes Ladenetzwerk besteht und soweit die Ladeinfrastruktur noch nicht aus Nutzerzahlungen finanziert werden kann.

1000 Standorte geplant
Auf Basis des Gesetzes plant die Bundesregierung eine Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten, um insbesondere flächendeckendes Laden mit über 150 Kilowatt zu ermöglichen und so die Langstreckentauglichkeit von Elektroautos sicherzustellen.

Ausfertigung – Verkündung – Inkrafttreten
Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 28. Mai 2021


Februar 2021

Rechtsgrundlage für die Ausschreibung von 1.000-Schnellladehubs – Schnellladegesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 10. Februar 2021, den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) beschlossen. Damit will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten.

Zu den Eckpunkten der Ausschreibung:

  • Der Bund soll nicht selbst Betreiber von Ladeeinrichtungen werden. Vielmehr soll der Infrastrukturaufbau für den Markthochlauf der E-Fahrzeuge durch langfristige Verträge mit Betreibern gewährleistet werden. Ausgeschrieben werden soll HPC (High Power Charging)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung pro Ladepunkt von mindestens 150 kW, die ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität gewährleistet.
  • Die Ausschreibung erfolgt voraussichtlich in 10 bis 15 Losen. Hierbei können sich auch Bietergemeinschaften zusammenschließen, sodass auch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit haben, sich an dem Verfahren zu beteiligen.
  • Da es sich um eine europaweite Ausschreibung handelt, können sich auch europäische Unternehmen auf die Ausschreibung bewerben. Ein geeigneter Zuschnitt der Lose wird den Wettbewerb bei der Ausschreibung sicherstellen.
  • Der Bund wird mehrere Betreiber auswählen, die dann in seinem Auftrag die Ladesäulen aufbauen und betreiben. Dabei sind die Betreiber rechtlich verpflichtet, die Ladesäulen in genau definierten Regionen, in einem bestimmten zeitlichen Rahmen und mit entsprechenden Standards zu errichten.
  • Der Betreiber, der das beste Angebot unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte abgibt, gewinnt den Auftrag.
  • Der bisherige Bestand an Ladeinfrastruktur wird in die Bedarfsermittlung, die durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur stattfinden soll, mit einbezogen. Die Leitstelle verfügt mit dem "StandortTOOL" über ein digitales Werkzeug, das den Standort und die Leistung von bereits vorhandenen Ladepunkten in die Planung für den künftigen Bedarf mit einberechnet. So kann ausgeschlossen werden, dass nahe bereits bestehenden Ladesäulen unnötig Säulen des geplanten Schnellladenetzes eingeplant werden. Konkurrenzsituationen werden so vermieden.
  • Für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund wird sich hieran anteilig beteiligen, soweit dies nach den Ergebnissen der Ausschreibung erforderlich ist.

Die nächsten Schritte:

  • Der ressortabgestimmte Gesetzentwurf wurde am 1. Februar 2021 im Kabinett beschlossen.
  • Das Schnellladegesetz soll noch im Frühjahr verabschiedet werden (Bundestag/Bundesrat).
  • Die Ausschreibung von 1.000 Standorten soll im Sommer 2021 starten.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Pressemitteilung vom 10. Februar 2021