Bundesrat fordert höhere Bußgelder bei Gewichtsüberschreitungen auf Brücken

März 2026

Einen besseren Schutz und Erhalt von Straßenbrücken – dieses Ziel verfolgt eine auf Initiative von Nordrhein-Westfalen zurückgehende Entschließung, die der Bundesrat am 27. März 2026 gefasst hat (BR-Drs. 108/26).

Damit insbesondere sanierungsbedürftige Brücken so lange wie möglich befahrbar bleiben, sei es oft notwendig, das zulässige Höchstgewicht von Fahrzeugen auf einigen Straßenbrücken zu begrenzen. Auf zahlreichen Brücken würden die zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte jedoch regelmäßig überschritten, was deren Erhalt und Befahrbarkeit schade, heißt es in der Entschließung. Diese zunehmenden Verstöße seien sowohl bei Lkw als auch bei genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwertransporten zu beobachten.

Der Bundesrat schlägt der Bundesregierung daher vor, die Bußgelder für diese Fälle deutlich zu erhöhen. Es dürfe sich wirtschaftlich nicht länger lohnen, Gewichtsbeschränkungen zu ignorieren, um beispielsweise kürzere und schnellere Routen zu nutzen oder Zusatzfahrten einzusparen. Dies sei derzeit aber noch oft der Fall, da die vorgesehenen Strafen teils weniger als 100 Euro betragen.

Die Bundesregierung solle zudem für mehr Kontrollen durch die Bundeskontrollbehörde sorgen. Dabei sei moderne Technik einzusetzen. Diese müsse unkompliziert zugelassen werden.

Die Entschließung wird der Bundesregierung weitergeleitet. Wann und wie sie darauf reagiert, steht ihr frei.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 27. März 2026

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