Der Bundesrat hat am 27. März 2026 beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau von Windenergie an Land (Beschluss, BR-Drs. 77/26) beim Bundestag einzubringen.
Der Entwurf sieht für das Jahr 2026 eine einmalige zusätzliche Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit dem Volumen von 5.000 Megawatt vor. Das zusätzliche Ausschreibungsvolumen soll dabei nicht auf die regulären Ausschreibungsmengen angerechnet werden. In Ausschreibungsrunden wird regelmäßig festgelegt, in welchem Umfang Windenergieanlagen gebaut werden und unter welchen Bedingungen Projekte daran teilnehmen dürfen.
Windenergie an Land sei ein zentraler Bestandteil der erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland und wesentlich für eine sichere, bezahlbare und klimaverträgliche Energieversorgung, begründet der Bundesrat den Entwurf. Sie leiste einen unverzichtbaren Beitrag zur Deckung des Strombedarfs insbesondere in den Wintermonaten und Nachtstunden und sei damit bedeutsam für ein stabiles Stromsystem.
Im Jahr 2025 wurde durch die beschleunigten Verfahren eine Rekordzahl an neuen Windenergieprojekten genehmigt. Die derzeitigen Ausschreibungsvolumina reichten aber nicht aus, um diese Projekte zeitnah zu verwirklichen. Daher drohe ein erheblicher Realisierungsstau bei bereits genehmigten Vorhaben, der den dringend erforderlichen Ausbau der Windenergie verzögere und eine Gefahr für das Erreichen der energiepolitischen Ausbauziele darstelle.
Die Bundesregierung kann sich nun zu dem Gesetzentwurf äußern. Dann liegt es am Bundestag, ob er den Vorschlag aufgreift. Gesetzliche Vorgaben, wann er sich mit dem Entwurf der Länderkammer beschäftigen muss, gibt es allerdings nicht.
Weitere Entschließung
Darüber hinaus fassten die Länder eine themenverwandte Entschließung (TOP 17 b). In dieser fordern sie von der Bundesregierung Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen zum Ausbau der Windenergie. Länder, Planungsverbände, Kommunen und die Branche bräuchten hier Rechts-, Investitions- und Planungssicherheit. Zudem seien auch für die Jahre 2027 und 2028 zusätzliche Ausschreibungsvolumina vorzusehen.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 27. März 2026