Die Länder haben in der Bundesratssitzung am 6. März 2026 ein gesetzliches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Behörden der Sozialverwaltung zu entlasten (Gesetzentwurf, BR-Drs. 109/26).
In der Begründung des Gesetzentwurfs weist der Bundesrat darauf hin, dass in den Sozialleistungsverwaltungen nicht mehr überall freie Stellen neu besetzt werden können. Nach den Prognosen der Bundesagentur für Arbeit werde sich die Zahl der Fachkräfte in den kommenden zehn Jahren aus demografischen Gründen nochmals um ein Drittel verringern.
Verfahrensvereinfachung und Bürokratieabbau
Um den Sozialstaat nicht zu gefährden, sei es daher notwendig, die Sozialgesetze und Verwaltungsverfahren schnell zu vereinfachen, damit auch mit weniger Personal die notwendigen Sozialleistungen erbracht werden können. Dies könne durch den Abbau von Bürokratie erfolgen, beispielsweise durch Pauschalisierungen statt Einzelfallprüfungen, sowie durch mehr Digitalisierung im Verwaltungsverfahren. Auch müssten Datenschutzvorschriften überarbeitet werden, die nicht immer mit den praktischen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im Einklang stünden.
Umfangreicher Maßnahmenkatalog
Um diese Ziele zu erreichen, enthält der Gesetzentwurf ein Bündel von Einzelmaßnahmen zur
- Vereinfachung des Verwaltungshandelns
- Förderung der Digitalisierung
- Normierung von Pauschalen, Bagatellgrenzen und Verrechnungsmöglichkeiten.
So sollen beispielsweise Zuständigkeiten klarer festgelegt und Bewilligungszeiträume verlängert werden. Außerdem soll das Widerspruchsverfahren bei der Feststellung der fehlenden Erwerbsfähigkeit abgeschafft und die Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete vereinfacht werden.
Weiteres Verfahren
Die Bundesregierung kann sich nun zu dem Gesetzentwurf der Länder positionieren. Dann ist der Bundestag am Zug. Vorgaben, wann dieser den Gesetzentwurf beraten muss, gibt es allerdings nicht.
Quelle/Weiter Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 6. März 2026