Bundesrat nimmt Stellung zum Staatsangehörigkeitsgesetz

August 2025

Als Unterrichtung (BT Drs. 21/1373) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes" (BT Drs. 21/537) vor. Mit dem Gesetzentwurf soll die 2024 eingeführte Möglichkeit der sogenannten "Turboeinbürgerung" nach einer Aufenthaltszeit von drei Jahren in Deutschland wieder gestrichen werden. Damit werde der "grundlegenden Bedeutung der im Inland zurückgelegten Voraufenthaltszeit als integrativer Einbürgerungsvoraussetzung Nachdruck verliehen", führte die Bundesregierung in der Vorlage aus.

In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat mehrere Änderungen an dem Gesetzentwurf vor. So will er unter anderem die Frist zur Erhebung einer Untätigkeitsklage von drei auf zwölf Monate verlängern, wenn "über einen Antrag auf Einbürgerung ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden" ist.

Die Verfahrenspraxis habe gezeigt, dass nur die allerwenigsten Einbürgerungsverfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden können, führt der Bundesrat zur Begründung aus. Die Verlängerung der Frist bewirke, dass die "bundesweit massenhaft und standardisiert eingereichten Untätigkeitsklagen enorm reduziert werden". Auch führt sie dem Bundesrat zufolge zu einer Entlastung der Staatsangehörigkeitsbehörden, "so dass diese ihre personellen Ressourcen in die Abarbeitung der sich stauenden Einbürgerungsanträge investieren können, wodurch die Bearbeitungsdauer bei Einbürgerungsanträgen grundsätzlich reduziert wird".

In ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates schreibt die Bundesregierung, dass sie dessen Änderungsvorschläge prüfen werde.

Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundesrat (hib) vom 29. August 2025

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