Bundesrat stimmt Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende 2022 zu

März 2021

Am 5. März 2021 hat der Bundesrat der verlängerten Geltungsdauer des so genannten Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende 2022 zugestimmt, die der Bundestag nur eine Woche zuvor beschlossen hatte (BT Beschluss Drs. 189/21).

Gesetz ursprünglich bis März 2021 befristet
Das im Mai 2020 in Kraft getretene Gesetz stellt bislang sicher, dass behördliche Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter Pandemiebedingungen formwahrend durchgeführt werden können. Es war ursprünglich bis März 2021 befristet. Angesichts der Fortdauer der Pandemie hat sich der Bundestag für die Verlängerung der Maßnahmen entschieden.

Alternative Möglichkeiten für Bekanntmachung und Erörterung
In Zeiten der Covid-19 Pandemie können bestimmte im Planungsrecht vorgesehene Bekanntmachungen, Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen nicht mehr ohne weiteres sicher durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund ermöglicht das Gesetz Alternativen für diese Verfahrensschritte, die den Infektionsschutz gewährleisten, weil sie auf Zusammenkünfte von Menschen verzichten. Bekanntmachungen von Informationen dürfen nach dem Gesetz über das Internet erfolgen. Konsultationen und Verhandlungen sind online, per Telefon- oder Videokonferenz möglich.

So können beispielsweise weiterhin die Entwürfe von Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen statt der öffentlichen Auslegung im Internet veröffentlicht werden.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz in Kraft treten. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 5. März 2021


Januar 2021

Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Weg gebracht – Öffentliche Beteilung weiterhin digital möglich

Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen. Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) werden bis 31. Dezember 2022 verlängert. Dies hat das Bundeskabinett am 20. Januar 2021 auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beschlossen. Das PlanSiG wurde im Mai letzten Jahres auf Initiative des BMI und BMU erlassen, um sicherzustellen, dass eine Vielzahl wichtiger Bau- und Infrastruktur-Vorhaben wegen der Corona-Pandemie nicht ins Stocken geraten oder gar scheitern. Seine Geltung war bis zum 31. März 2021. befristet

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Digitale Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sorgen derzeit dafür, dass wichtige private und öffentliche Investitionen trotz der Pandemie nicht ins Stocken geraten, zum Beispiel beim Wohnungsbau und Klimaschutz sowie der Energie- und Verkehrswende. Die aktuellen Regeln geben allen Beteiligten viel Freiraum für digitale, analoge und hybride Verfahrenslösungen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich diese Flexibilität als Instrument zur Krisenbewältigung bewährt hat."

Für viele Planungs- und Genehmigungsverfahren ist normalerweise die körperliche Anwesenheit von Personen erforderlich, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei der Durchführung von Erörterungs- und Anhörungsterminen. Aus Gründen des Infektionsschutzes können diese Verfahrensschritte nun schon seit längerer Zeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz wurden daher vorübergehende Ersatzmöglichkeiten, zum Beispiel Internetveröffentlichungen oder die Durchführung von Online-Konsultationen, geschaffen. Um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen, soll für Bau- und Investitionsvorhaben weiterhin eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn erhalten bleiben.

Das soll auch Klarheit für Behörden, Investoren und Verbände schaffen. Auf diese Weise können zudem weitere Erfahrungen mit digitalen Planungsverfahren gesammelt werden. Die Evaluation des Gesetzes soll so auf eine breitere Datengrundlage gestellt werden. Anhand der Ergebnisse entscheidet die Bundesregierung, ob die Regeln – wie vielfach gefordert – auch dauerhaft gelten sollen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Pressemitteilung vom 20. Januar 2021