Bundesrat stimmt zu – Wohngeld-Reform kann im Januar in Kraft treten

November 2022

Am 25. November 2022 hat der Bundesrat in verkürzter Frist dem vom Bundestag beschlossenen Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Es soll ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützen.

Tiefgreifende Reform
Die bisher umfangreichste Reform des Wohngelds soll die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abfedern. Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten:

1. Heizkostenzuschlag
Eine dauerhafte Heizkostenkomponente geht künftig als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung ein, um die Empfänger bei den Energiekosten zu entlasten. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes ist die Bruttokaltmiete. Kosten für Heizung und Warmwasser wurden bei den Belastungen bislang nicht berücksichtigt. Angesichts der sehr stark steigenden Preise für Heizenergie sei es erforderlich, auch die Heizkostenbelastungen der Haushalte im Wohngeld zu berücksichtigen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

2. Klimakomponente
Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Sie ermöglicht einen über die bisherige Höchstgrenze hinausgehenden Zuschlag, wenn aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand die Miete erhöht wird.

3. Anpassung der Wohngeldformel
Überdies passt das Gesetz die Wohngeldformel an. Im Ergebnis sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten – bisher sind es rund 600.000 Haushalte.
Zudem erhöht sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat.

Das Gesetz führt Bagatellgrenzen im Falle von Rückforderungen ein und ermöglicht es, den Bewilligungszeitraum auf 24 Monate zu verlängern.

Vorläufige Zahlung
Damit die Behörden in Einzelfällen oder bei hoher Arbeitsbelastung das erhöhte Wohngeld zügig auszahlen können, sind vorläufige Zahlungen möglich.

Weitere Schritte
Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Inkrafttreten wird es am 1. Januar 2023.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 25. November 2022


November 2022

Bundestag stimmt für Erhöhung des Wohngeldes

Der Bundestag hat am 10. November 2022 das Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen. Ein dazu von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Gesetzentwurf "zur Erhöhung des Wohngeldes" (BT Drs. 20/3936) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit der Abgeordnetenstimmen angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (BT Drs. 20/4356) sowie ein Bericht des Haushaltsauschusses vor.

Änderung im Ausschuss
Damit die Hilfe auch bei den Menschen ankomme, die sie benötigten, haben die Koalitionsfraktionen die Vorschläge der Sachverständigen nach der Anhörung des Ausschusses zur Wohngeldnovelle am 7. November 2022 geprüft und im parlamentarischen Verfahren aufgenommen. Es gelte, die für die Bearbeitung zuständigen Wohngeldstellen zu entlasten, ohne die Zielgenauigkeit des Instruments zu gefährden.

Ein entsprechender Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, für den der Ausschuss gegen die Stimmen der Unionsfraktion votierte, sieht nun unter anderem die Einführung von Bagatellgrenzen im Falle von Rückforderungen sowie die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 18 auf 24 Monate vor. Auch sollen die Effekte der neuen, dauerhaften Komponenten für Heizkosten und Klima nach zwei Jahren evaluiert werden. Quelle/Weitere Informationen: Bundestag, Informationen vom 10. November 2022


Oktober 2022

Bundesrat wünscht weniger Bürokratie bei geplanter Wohngeldreform

Mit dem geplanten Wohngeld-Plus-Gesetz will die Bundesregierung ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützen. In seiner am 28.Oktober 2022 beschlossenen Stellungnahme begrüßt der Bundesrat die Pläne, äußert aber auch Kritik.So fordert der Bundesrat die Bundesregierung unter anderem auf, gravierende und umfassende Vereinfachungen und Nachweiserleichterungen im Wohngeldrecht umzusetzen. Dabei sei auch eine schnelle und unbürokratische Vollzugslösung für pauschale Vorauszahlungen zu finden, die den Interessen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt, ohne zugleich zu einer Verdoppelung des Aufwands in den Wohngeldbehörden zu führen.

Überdies bittet der Bundesrat um Prüfung mehrerer konkret benannter Maßnahmen, um das Verfahren zu entbürokratisieren.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat. Es bedarf seiner Zustimmung, um in Kraft treten zu können. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 28. Okober 2022


September 2022

Bundeskabinett beschließt "Wohngeld Plus"-Gesetz und Heizkostenzuschuss II

Am 28. September 2022 hat das Bundeskabinett das "Wohngeld Plus" und den zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen. Dazu erklärte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Mit dem „Wohngeld Plus“, das ab dem 1. Januar 2023 beantragt werden kann, würden rund 4,5 Millionen Menschen in zwei Millionen Haushalten dauerhaft und verlässlich unterstützt werden, erklärte die Bundesministerin. Darunter seien viele Alleinerziehende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, Rentnerinnen und Rentner, aber auch Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Ob man im Eigenheim oder zur Miete wohne, sei dabei gleich.

Das Plus, das sind durchschnittlich 190 Euro mehr im Monat, also rund 370 Euro für jeden. Das Plus sind ein dauerhafter Heizkostenzuschlag und ein Zuschlag auf klimaangepasste Sanierungen bei Höchstmieten.

Neben den derzeit rund 600.000 Haushalten, die schon Wohngeld beziehen, geht die Regierung von 1.040.000 Haushalten aus, die mit der Reform innerhalb der Einkommensgrenze des Wohngeldes liegen. Rund 380.000 Haushalte würden dazu kommen, die schon einmal Wohngeld bekommen haben.

Zusätzlich zum Wohngeld Plus hat das Bundeskabinett den zweiten Heizkostenzuschuss in diesem Jahr beschlossen. Er erhöht sich von 270 Euro für einen 1-Personen-Haushalt auf 415 Euro. Für einen 2-Personen-Haushalt sind es 540, statt zu vor 350 Euro. Und je weiterer Person im Haushalt werden nun 100 Euro (ein Plus von 30 Euro) gezahlt. Beziehende von Leistungen nach dem BAföG und Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten 345 Euro statt zuvor 230 Euro.

"Diese Reform, das ist klar, stellt die Länder und Kommunen vor eine Mehrbelastung in den Wohngeldbehörden. Gemeinsam haben wir uns früh für diese wichtige sozialpolitische Maßnahme entschieden, um den Menschen zu helfen. Damit sowohl die Menschen das Geld schnell erhalten, als auch die Kommunen handlungsfähig bleiben, haben wir bereits Vorschläge der Länder berücksichtigt.", so die Bundesministerin.

So wird künftig der Bewilligungszeitraum von Wohngeld von 12 auf 18 Monate verlängert. Das heißt, es muss erst ein halbes Jahr später geprüft werden, ob der Anspruch weiterbesteht. Steigt die Miete um 10 Prozent, kann das früher geltend gemacht werden, als zu vor. Davor wurde erst ab 15 Prozent Mieterhöhung das Wohngeld erhöht. Zudem wurde den Ländern die Möglichkeit einer unbürokratischen, schnellen Abschlagszahlung eingeräumt.

Mehr Informationen finden Sie hier:
www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus-gesetz
www.bmwsb.bund.de/heizkostenzuschussII

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Pressemitteilung vom 28. September 2022

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