Bundesratsinitiative zur Bekämpfung von Hate-Speech beschlossen

Dezember 2021

Auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, hat der Senat am 14. Dezember 2021 eine Bundesratsinitiative zur Bekämpfung von Hate-Speech beschlossen. Mit der Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob der Anwendungsbereich der Regelung in § 5 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zwecke der wirksamen Bekämpfung von Hate-Speech zu erweitern ist. „Im virtuellen Raum haben Rechtsverletzungen erheblich zugenommen. Betroffene leiden verstärkt unter Stalking, Mobbing und vor allem Hate-Speech, oft aus rassistischen, sexistischen, antisemitischen und anderen diskriminierenden Beweggründen. Auch aufgrund der Bedeutung virtueller Kommunikationsräume für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess ist eine effektive und umfassende Bekämpfung von Hate-Speech im Internet erforderlich.“, so Senator Dr. Dirk Behrendt.

Damit setzt der Senat einen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 16. September 2021 um, der den Senat aufforderte, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, Telemediendienste-Anbieter (die soziale Netzwerke im Sinne des § 1 NetzDG in Deutschland betreiben) durch Änderung in Verfahrensordnungen gesetzlich zu verpflichten, dass diese zur zivil- und strafrechtlichen Ahndung von Rechtsverletzungen ihre sozialen Netzwerke betreffend eine zustellungsfähige Anschrift in Deutschland benennen müssen.

Quelle: Senatsverwaltung für für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Pressemitteilung vom 14.12.2021