Bundesregierung plant Fristverlängerungen im Sozialgesetzbuch

Mai 2018

Die Bundesregierung plant Änderungen im Dritten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB III, SGB XII) und im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (BT Drs. 19/2072) vorgelegt, mit dem verschiedene Regelungen, die in diesem Jahr auslaufen, verlängert werden sollen.

Das arbeitsmarktpolitische Instrument der Assistierten Ausbildung soll um zwei Ausbildungsjahrgänge verlängert werden. Um ein Jahr sollen jeweils die Sonderregeln zur Eingliederung von Ausländern mit Aufenthaltsgestattung und für die Ausbildungsförderung von Ausländern verlängert werden. Bis zum Jahr 2021 soll eine Sonderregel zum Saison-Kurzarbeitergeld für das Gerüstbauerhandwerk verlängert werden. Ebenfalls bis 2021 soll eine Sonderregel zur verkürzten Anwartschaftszeit des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte verlängert werden. Außerdem soll mit dem Entwurf eine EU-Richtlinie (EU 2016/2102) im BGG umgesetzt werden, um digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen. Quelle: hib Nr. 320 vom 16. Mai 2018