Bundesregierung prüft Umsetzung der Bürgergeldreform

Juli 2025

Die Bundesregierung prüft derzeit die Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Reformen im Bereich des Bürgergeldes. Das geht aus ihrer Antwort (BT Drs. 21/966) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 21/552) hervor. Vereinbart sei unter anderem ein vollständiger Leistungsentzug bei wiederholter Arbeitsverweigerung. Auch eine Verschärfung der Mitwirkungspflichten und Sanktionen werde geprüft. Dabei sollen laut Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Wahrung des Existenzminimums beachtet werden.

Statistische Daten zu Totalsanktionen liegen der Bundesregierung nicht vollständig vor. Zu Sanktionsquoten und Meldeversäumnissen verweist sie auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Aus dieser geht hervor, dass im Zeitraum Dezember 2023 bis November 2024 rund 371.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte bedarfsdeckend in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert wurden. Angaben zur Dauer und Qualität der Beschäftigung oder Rückkehrquoten in den Leistungsbezug liegen hingegen nicht vor. Auch zu möglichen finanziellen Auswirkungen geplanter Sanktionsverschärfungen hat die Bundesregierung bislang keine Berechnungen vorgenommen.

Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 29. Juli 2025

Veranstaltungsempfehlungen

Termin
03.11.2025
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB255914
Termin
11.12.2025 - 12.12.2025
Ort | Bundesland
München | Bayern
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | BY250901