Bundesregierung stellt mit gesamtdeutschen Fördersystem Regionalförderung zum 1. Januar 2020 neu auf

Januar 2020

Zum 1. Januar 2020 tritt das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen in Kraft. Die Bundesregierung stellt damit die Regionalförderung neu auf und bündelt sie erstmals unter einem Dach. Das neue gesamtdeutsche Fördersystem umfasst insgesamt 22 Bundesprogramme aus sechs Bundesministerien. Diese werden entweder exklusiv auf strukturschwache Regionen ausgerichtet oder unterstützen die wirtschaftliche Entwicklung gezielt durch besonders günstige Förderkonditionen in den betroffenen Regionen. Konkret gefördert werden Investitionen, Innovationen und die digitale Entwicklung von Unternehmen, der Ausbau der wirtschaftsnahen und digitalen Infrastruktur, Gründungen, die Sicherung der Fachkräftebasis, die ländliche und städtebauliche Entwicklung sowie soziale Aspekte.

Zielregionen sind neben den ostdeutschen Bundesländern weitere städtische und ländliche Regionen der acht westdeutschen Bundesländer. Allein bei der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen Bund und Länder jährlich 1,2 Mrd. Euro für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur strukturschwacher Regionen bereit.

Das gesamtdeutsche Fördersystem gehört zu den von der Bundesregierung am 10. Juli 2019 beschlossenen zwölf prioritären Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Pressemitteilung vom 30. Dezember 2019